Abfahrauftrag


  • Auftrag zur Abfahrt eines Zuges, der erst gegeben werden darf, wenn der Abfahrt zugestimmt wurde

Der Abfahrauftrag ist der Auftrag zur Abfahrt eines Zuges am Startbahnhof oder einem Unterwegshalt, der erst gegeben werden darf, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt des Zuges zugestimmt hat. Er kann durch die örtliche Aufsicht oder das Zugpersonal in Person des Zugführers/Zugchefs per Signal Zp 9 oder fernmündlich mit den Worten „Verriegeln und Abfahren“ an den Triebfahrzeugführer erteilt werden. Das Signal Zp 9 kann per Lichtsignal oder durch das Hochhalten des Befehlsstabes bzw. einer grünen Handleuchte gezeigt werden.

Ist für das Abfertigungsverfahren kein weiteres Zugpersonal vorgesehen, liegt die Zugaufsicht beim Triebfahrzeugführer. Er erteilt sich selbst den Abfahrauftrag, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat.


Letzte Aktualisierung: 21.08.2016
Titelfoto: © Bahnblogstelle