Anschlussbahnhof


  • Bahnhof mit besonderen Aufgaben bei der Meldung der Züge;
  • Bahnhof an dem eine Bahnstrecke von einer durchgehenden Strecke abzweigt

Mehrere Bedeutungen  [1][2]

  1. Als Anschlussbahnhof im Sinne der Fahrdienstvorschrift der DB Netz wird ein Bahnhof bezeichnet, der besondere Aufgaben bei der Meldung der Züge, z.B. Meldungen über Zugverspätungen an vorgelagerte Bahnhöfe und gegebenenfalls andere Institutionen, wahrnimmt. Im Betriebsstellenbuch ist bestimmt, ob ein Bahnhof Anschlussbahnhof ist, zudem sind die benachbarten Anschlussbahnhöfe genannt.
  2. An einem Anschlussbahnhof zweigt eine Strecke von einer durchgehenden Strecke ab. Im Unterschied zu einem Trennungsbahnhof ist die in einem Anschlussbahnhof abzweigende Strecke von untergeordneter Bedeutung.
  3. Ein Anschlussbahnhof ist umgangssprachlich auch ein Bahnhof, wo Reisende auf einen anderen Zug oder ein anderes Verkehrsmittel umsteigen können.

Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Anschlussbahnhöfe“ – gültig ab 13.12.2015
  2. Ril 408.0492 Abschn. 1 – gültig ab 09.03.2019

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016