Aufdrücken


  • Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder zum Kuppeln von kuppelreif stehenden Fahrzeugen

Allgemeines  [1]

Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Aufdrücken“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 15.05.2016