Aufgehobene Signalabhängigkeit


  • Hauptsignal kann ohne Signalabhängigkeit auf Fahrt gebracht werden, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden

Allgemeines  [1]

Eine aufgehobene Signalabhängigkeit ist in den folgenden Fällen gegeben:

  • Ein Hauptsignal kann in Fahrtstellung gebracht werden und eine Fachkraft hat im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.
  • Ein Hauptsignal kann in Fahrtstellung gestellt werden und die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß.

Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Aufgehobene Signalabhängigkeit“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 15.05.2016