Sollgeschwindigkeit

[ abgekürzt: Vsoll ]


  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit eines anzeigegeführten Zuges, die sich bei Annäherung an den Zielpunkt der Zielgeschwindigkeit anpasst

Die Sollgeschwindigkeit ist die vorgegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit eines z.B. LZB- oder ETCS-geführten Zuges, die in der Führerraumsignalisierung am äußeren Rand der Geschwindigkeitsanzeige angezeigt wird. Sie ist ein Bestandteil der sogenannten Führungsgrößen und berücksichtigt bei der Annäherung an den Zielpunkt und einer damit zu erwartenden Geschwindigkeitsermäßigung auch die kontinuierliche Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an den notwendigen Bremsweg. Kurz bevor der Zielpunkt erreicht ist und die Zielentfernung auf 0 m heruntergelaufen ist, sind Soll- und Zielgeschwindigkeit identisch. Ist am Zielpunkt ein Halt zeigendes Signal, ein LZB-Halt oder ETCS-Halt zu erwarten, so zeigt die Zielgeschwindigkeit 0 km/h.

Überschreitet die Istgeschwindigkeit ohne Nutzung einer AFB die vorgegebene Sollgeschwindigkeit um mehr als 5 km/h, so erfolgt bei einem LZB-geführten Zug eine optische Warnung durch den blinkenden Leuchtmelder „G“. Zusätzlich wird ein akustischer Warnton (intermittierender Intervallton) ausgegeben.

Bei einer Überschreitung der Limitgeschwindigkeit (9 km/h über der Sollgeschwindigkeit) wird eine Zwangsbremsung bis zur Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit anschließender Selbstauslösung eingeleitet.


Letzte Aktualisierung: 10.07.2016