Weiche


  • Gleiskonstruktion, die eine Überleitung auf ein anderes Gleis mit verstellbaren Schienenendstücken ermöglicht ohne das Fahrzeug anzuhalten

Allgemeines  [1]

Eine Weiche ist eine Gleiskonstruktion, die durch verstellbare Schienenendstücke (Weichenzungen genannt) eine Überleitung von einem Gleis auf ein anderes Gleis ohne Fahrtunterbrechung ermöglicht. Befährt ein Schienenfahrzeug die Weiche von der Weichenzunge her, so wird diese „gegen die Spitze“ befahren, vom Herzstück aus gesehen, wird sie „stumpf“ befahren.

Es gibt ortsgestellte Weichen, die vor Ort durch das Rangierpersonal umgestellt werden, und ferngestellte Weichen, die aus einem Stellwerk fernbedient werden. Die Abfolge von mehreren aufeinanderfolgenden Weichen innerhalb eines Fahrweges, wird als Weichenstraße bezeichnet.


Bestandteile einer Weiche  [2]

Eine Weiche besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  • Backenschienen
  • Herzstück
  • Radlenker
  • Stellstange
  • Weichenantrieb bzw. Weichenstellvorrichtung mit Hebelgewicht
  • Weichenheizung
  • Weichenschwellen
  • Weichensignal
  • Weichenzungen
  • Zungenverbindungsstange (auch Schieberstange genannt)

Auffahrbare und nicht auffahrbare Weichen  [2]

Weichen werden unterschieden in auffahrbare Weichen und nicht auffahrbare Weichen.

– Auffahrbare Weichen –

Weichen mit einem auffahrbaren Weichenantrieb, die weder mit Zungenriegel verriegelt, noch mittels Handverschluss örtlich gesichert sind, und bewegliche Doppelherzstückspitzen (an Flachkreuzungen) sind auffahrbar.

– Nicht auffahrbare Weichen –

Nicht auffahrbar sind Weichen, wenn sie mit

  • beweglicher Herzstückspitze versehen,
  • einem nicht auffahrbaren Antrieb versehen,
  • verriegelt oder
  • mit einem Handverschluss gesichert

sind.


Weichenbauformen

  • Einfache Weiche
  • Innenbogenweiche
  • Außenbogenweiche (Y-Weiche)
  • Doppelweiche von der Spitze
  • Doppelweiche vom Herszstück
  • Dreifachweiche
  • Einfache Kreuzungsweiche
  • Doppelte Kreuszungsweiche

Quellennachweise:

  1. Anita Hausmann, Dirk H. Enders; DB-Fachbuch „Grundlagen des Bahnbetriebs“ 2. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2007, Seite 31
  2. Ril 482.8002 Abschn. 3 – gültig ab 09.12.2012

Letzte Aktualisierung: 09.07.2016