Zugführer

[ abgekürzt: Zf ]


  • Zugbegleiter mit betrieblichen Aufgaben für den Zug

Zugführer [beim DB-Fernverkehr Zugchef genannt] sind Zugbegleiter mit betrieblichen Aufgaben, die die Verantwortung für einen (Reise-)Zug tragen; sie sind Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens. Der Zugführer eines Zuges ist an seiner roten Armbinde zu erkennen, über die er sich von den anderen Zugschaffnern unterscheidet.

Zugschaffner und Kundenbetreuer im Nahverkehr unterstützen den Zugführer, dürfen dessen Aufgaben jedoch nicht ausführen.

– Unterscheidung zwischen Zugführer und Triebfahrzeugführer –

Nicht selten wird vor allem in Presse- und Medienberichten die betriebliche Bezeichnung des „Zugführers“ mit der des „Triebfahrzeugführers“ verwechselt. Verkehrt ein Zug ohne zusätzliches Zugbegleitpersonal, so kann der Triebfahrzeugführer zusätzlich die Funktion des Zugführers wahrnehmen.


Aufgaben

Zu den Aufgaben des Zugführers gehören u.a.:

  • die Verantwortung für die Sicherheit der Reisenden und die ordnungsgemäße Abwicklung der Zugfahrt
  • die Sicherstellung der Abfahrbereitschaft eines Zuges und die anschließende Erteilung des Abfahrauftrags
  • die Durchführung der Fahrscheinkontrolle sowie die Gewährleistung des Service im Zug, ggf. zusammen mit dem weiteren Zugpersonal

Letzte Aktualisierung: 27.04.2017