Bahnstrom: Gefährlicher Leichtsinn durch Kinder beschäftigt Bundespolizei

Am Freitag sind zwei Kinder in Hannover auf einen Strommast geklettert. Die Bundespolizei holte die beiden Jungs aus dem Gefahrenbereich. Bereits am Donnerstag hatte eine 15-jährige Jugendliche in Fürstenwalde ihr Leben durch ihr leichtsinniges Handeln verloren.


Die Bundespolizei in Hannover erhielt am Freitag durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn einen Gefahrenhinweis. Zwei Kinder, jeweils im Alter von 12 Jahren, wurden auf den Bahnanlagen im Bereich der Bismarckstraße gesehen. Sie waren gerade dabei, einen Strommast hochzuklettern.

Die Strecke wurde sofort gesperrt. Der Fahrdienstleiter am Hauptbahnhof Hannover veranlasste außerdem die Abschaltung des Fahrstroms. Eine Streife der Bundespolizei holte die beiden Jungs aus dem Gefahrenbereich. Die Beamten erklärten ihnen auf der Wache die Gefahren ihrer leichtsinnigen Aktion. Anschließend konnten die herbeigerufenen Mütter ihre Kinder mit nach Hause nehmen. Durch die Sperrung und Stromabschaltung entstanden Behinderungen im Betriebsablauf.

Bereits am Donnerstag, 18. Februar, kam es zu einem tragischen Unfall im Bereich des Bahnhofes Fürstenwalde, bei dem eine 15-Jährige ihr Leben verloren hatte. Wie die Bundespolzei mitteilte, war sie nach derzeitigen Erkenntnissen gemeinsam mit zwei 16- und 17-jährigen Begleitern auf einen Kesselwagen eines Güterzugs gestiegen und erhielt einen Stromüberschlag durch einen Lichtbogen aus der Oberleitung. Die 15-jährige Jugendliche wurde dabei tödlich verletzt. Diesen tragischen Unfall nimmt die Bundespolizei zum Anlass, um erneut auf die tödlichen Gefahren des Bahnstroms hinzuweisen.

Bahnanlagen sind keine Abenteuerspielplätze! Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten und Unachtsamkeit.

Das Klettern auf Wagen oder Masten ist verboten
Warnschilder weisen auf die Gefahren hin

Die Spannung der Oberleitungen beträgt 15.000 Volt. Leider kommt es dabei immer wieder auch zu Unfällen mit tödlichem Ausgang. Für einen Stromschlag ist kein direkter Kontakt zur Fahrleitung nötig. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zur stromführenden Leitung kann ausreichen, um durch einen Stromüberschlag (Lichtbogen) lebensbedrohlich oder gar tödlich verletzt zu werden.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang auch dringend vor dem Betreten und Besteigen von Güterzügen. Diese sind für den Gütertransport bestimmt, nicht für den Personentransport vorgesehen und können sich ohne vorherige Ankündigung in Bewegung setzten.

Die Bundespolizeidirektion Berlin verzeichnet leider immer wieder Unfälle im Zusammenhang mit Bahnstrom. So gab es drei ähnliche Fälle 2013, als im Juni, November und Dezember ein 14-, ein 13- und ein 15-Jähriger durch das Klettern auf Kesselwagen in Lübbenau, Rathenow und am Güterbahnhof Berlin-Greifswalder Straße tödliche Stromüberschläge aus den Oberleitungen erlitten. Auch im Jahr 2015 musste die Bundespolizei zwei ähnliche Fälle verzeichnen. Im Januar war ein 15-Jähriger in Rangsdorf aus einem fahrenden Regionalzug auf eine angekoppelte Lok geklettert und durch einen Lichtbogen schwer verletzt worden. Bei einem Unfall in Guben erlitt ein 17-Jähriger einen tödlichen Stromüberschlag, nachdem er auf einen Kesselwagen geklettert war.

Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG führen eine Vielzahl von Präventionsveranstaltungen durch, um gerade Kinder und Jugendliche noch weiter zu sensibilisieren und über die Gefahren aufzuklären. Ergänzende Informationen erhalten Sie z.B. auch auf der ? Homepage der Bundespolizei.

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