Lebensgefahr: Bundespolizei ermittelt wegen Betreten des Gleisbereichs

Die Bundespolizei ermittelt gegen eine 39-jährige Frau, die in der Nacht von Freitag auf Samstag im Mülheimer Hauptbahnhof den Gleisbereich betrat und sich dadurch in äußerste Lebensgefahr brachte. Für einen weiteren Zwischenfall sorgte ein 22-jähriger Mann auf der Strecke zwischen Gelsenkirchen und Castrop-Rauxel.


Durch ihr leichtsinniges Verhalten brachte sich eine 39-jährige Frau in höchste Lebensgefahr, als sie in der Nacht von Freitag auf Samstag im Mülheimer Hauptbahnhof durch die Gleise irrte. Wie die Bundespolizei mitteilte, informierten Zeugen gegen 00:28 Uhr die Wache über eine Frau, die durch die Betriebsgleise des Hauptbahnhofs spatzieren würde. Daraufhin veranlasste die Bundespolizei eine Sperrung des Mülheimer Hauptbahnhofs, die bis 00:53 Uhr anhielt.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei trafen im Hauptbahnhof auf eine 39-jährige Bonnerin, die gegenüber den Beamten erklärte, ihren Weg durch die Gleisanlagen abgekürzt zu haben. Weil die Frau sich offensichtlich nicht bewusst war, in welcher tödlichen Gefahr sie sich bei ihrem Aufenthalt im Gleisbereich befunden hatte, wurde sie durch die Einsatzkräfte eindringlich über die Gefahren des Bahnverkehrs aufgeklärt. Zusätzlich wurde sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie durch ihren Ausflug in den Gleisanlagen, eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Weiterer Fall auf der Strecke zwischen Gelsenkirchen und Castrop-Rauxel

Mit einer für die Bundespolizei haarsträubenden Geschichte sahen sich die Einsatzkräfte am frühen Samstagmorgen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof konfrontiert. Ein 22-jähriger Mann aus Castrop-Rauxel war auf den Gleisanlagen unterwegs und wurde Dank eines aufmerksamen Triebfahrzeugführers nicht von einer S-Bahn überfahren. Die haarsträubende Begründung des 22-Jährigen: „Nach einem arbeitsreichen Tag und anschließendem Biergenuss, habe ich meinen Bus verpasst und bin daher zum Herner Bahnhof gegangen. Dort sollte ich 40 Minuten auf die Bahn nach Castrop-Rauxel warten und entschloss mich kurzerhand, den direkten Fußweg durch die Gleisanlagen zu nehmen.“

Bundespolizei Bahnhof
Die Bundespolizei sorgt auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes für Sicherheit und Ordnung.

Gegen 03:10 Uhr informierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über eine Person im Gleisbereich der Zugstrecke Gelsenkirchen – Castrop-Rauxel. Der Triebfahrzeugführer eines Zuges im Gegengleis hatte den Mann entdeckt, seinen Zug angehalten und den „Gleisläufer“ in seiner Bahn mit nach Gelsenkirchen genommen. Dort angekommen, nahmen die Einsatzkräfte der Bundespolizei den 22-Jährigen in Empfang.

Die Beamten klärten den jungen Mann eindringlich darüber auf, dass sein leichtsinniges Verhalten schnell tödliche Folgen nach sich ziehen kann. Der Triebfahrzeugführer, der den 22-Jährigen mitnahm, hatte ihm vermutlich das Leben gerettet.

Auf der Wache ergab ein Atemalkoholtest, dass der junge Mann mit 1,0 Promille nicht unerheblich alkoholisiert war. Gegen den „Gleisläufer“ leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Anschließend durfte er seine Heimreise in Richtung Castrop-Rauxel antreten.

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