Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet - § 62 Abs. 2 EBO. (Foto: © Bahnblogstelle)

Zigarettenstummel gesucht: Mann bringt sich auf Gleisanlagen in Lebensgefahr

Am Dortmunder Hauptbahnhof brachte sich am Dienstag ein Mann in äußerste Lebensgefahr. Als ihn die Bundespolizei befragte, gab er an, weggeworfene Zigarettenstummel zu suchen.


Ein 48-jähriger Mann beschäftigte am gestrigen Dienstagabend die Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof. Denn dieser war gegen 22:00 Uhr durch die Betriebsgleise des dortigen Bahnhofs „spaziert“ und suchte weggeworfene Zigarettenstummel, wie er den Beamten nach eigenen Angaben mitteilte.

Reisende die sich auf dem Bahnsteig aufhielten, erkannten die Lebensgefahr, in die sich der Mann aus Lüdinghausen begeben hatte und wählten den Polizeinotruf. Bundespolizisten führten den 48-Jährigen wenig später, unverletzt, aus den Gleisanlagen. Über seine Begründung, sich für Zigarettenstummel in Lebensgefahr zu begeben, konnten die Bundespolizisten nur mit dem Kopf schütteln.

Der Mann wurde anschließend eindringlich über die Gefahren des Bahnverkehrs informiert. Zusätzlich wurde ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich eingeleitet.

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