Nach Zugkollision in Mannheim: Staatsanwaltschaft klagt Güterzug-Lokführer an

Nach dem Zugunglück in Mannheim vor 19 Monaten, bei dem ein Güterzug und ein EuroCity zusammengestoßen waren, erhebt die zuständige Staatsanwaltschaft nun Anklage.


Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim am 10. März mitteilte, wird gegen den 62-jährigen Lokführer des Güterzuges DGS 40635 Anklage wegen des Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung erhoben.

Am 01. August 2014 gegen 20:51 Uhr kam es im Hauptbahnhof Mannheim vor der Einfahrt in den Bahnsteigbereich zu einer Zugkollision. Dabei fuhr der Güterzug DGS 40635, der aus einem Triebfahrzeug und sieben Containertragwagen gebildet war, dem Personenreisezug EC 216 auf einer Weichenverbindung seitlich in die Flanke. Infolge der Kollision entgleisten der erste und der zweite Wagen unmittelbar hinter dem führenden Steuerwagen des EuroCity. Die mit Reisenden besetzten Personenwagen kippten um. Das Triebfahrzeug und zwei Containerwagen des Güterzugs entgleisten ebenfalls.

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Nach der Zugkollision im Mannheimer Hauptbahnhof (Foto: EUB)

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft meldeten sich 14 Personen auf entsprechende Anfragen der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe und meldeten Personenschäden an. Zur Art der von ihnen erlittenen Verletzungen gaben sie überwiegend Prellungen an; gravierendste Verletzung war demnach eine Schlüsselbeinfraktur.

Die Fahrzeugschäden betrugen insgesamt über 1,8 Millionen Euro; die Schäden an den Infrastrukturanlagen im Bahnhof beliefen sich darüber hinaus auf über eine halbe Million Euro, so die Staatsanwaltschaft.

Nach dem ? Untersuchungsbericht der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) soll die Kollision keine technischen Ursachen gehabt haben. Vielmehr resultiere sie aus einem Fehlverhalten des (vorliegend angeklagten) Triebfahrzeugführers auf dem Güterzug. Dieser habe sich irrigerweise an den links seines Fahrwegs befindlichen Signalen orientiert und deshalb zunächst ein ihm geltendes Haltesignal überfahren, wodurch automatisch eine Zwangsbremsung des von ihm geführten Güterzuges bis zum Stillstand ausgelöst worden sei. In weiterer Verkennung der Situation und ohne sich – wie zwingend vorgeschrieben – wegen der Zwangsbremsung mit der Fahrdienstleitung im Hauptbahnhof in Verbindung zu setzen, habe der Angeschuldigte die Zwangsbremsung aufgehoben und die Fahrt fortgesetzt, wodurch es zur Kollision gekommen sei.

Dieser Bewertung hat sich die Staatsanwaltschaft nach eigener Sachprüfung angeschlossen.


Artikelfoto: © EUB

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