EU-Kommission beendet Bahnstrom-Auflagen für die Deutsche Bahn

Über den Bahnstrom aus der Oberleitung werden elektrisch angetriebene Lokomotiven und Triebzüge mit einer Spannung von 15.000 Volt versorgt. (Foto: © Bahnblogstelle)
Über den Bahnstrom aus der Oberleitung werden elektrisch angetriebene Lokomotiven und Triebzüge mit einer Spannung von 15.000 Volt versorgt. (Foto: © Bahnblogstelle)

Aus Sicht der Europäischen Kommission haben Brüsseler Auflagen den Wettbewerb beim Bahnstrom in Deutschland in den vergangenen Jahren vorangebracht. Die Kommission streicht deshalb nach gut zwei Jahren Vorgaben, die helfen sollten den Markt zu öffnen. 


Die europäischen Wettbewerbshüter erklärten am Freitag, inzwischen gebe es mehrere Wettbewerber auf dem deutschen Bahnstrommarkt. Die ursprünglichen Bedenken, dass die Deutsche Bahn als Netzbetreiber zu viel Macht gegenüber ihren Konkurrenz-Bahnen haben könnte, seien damit hinfällig. Die Bahn hatte unter anderem zusagen müssen, dass sie den Strompreis und das Entgelt für die Nutzung des Netzes separat berechnen wollte.

Mit dem Auslaufen der Verpflichtungen vom Dezember 2013 muss die Bahn nun keine Brüsseler Auflagen für Bahnstrom mehr einhalten. Sie bleibt aber durch die deutsche Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, anderen Stromanbietern Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.

Der Bahnstrom wird unter anderem dazu benötigt, elektrisch angetriebene Lokomotiven und Triebzüge per Fahrleitung (Oberleitung) mit Energie zu versorgen. Die Spannung im Oberleitungsnetz der Deutschen Bahn beträgt 15 kV / 16,7 Hz.

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