"Nicht einsteigen": Zugfahrt endet hier. (Foto: © DB AG / Kai Michael Neuhold)

Ausgefallene Züge, deutliche Verspätungen: Wann zahlt die Bahn das Taxi?

"Nicht einsteigen": Zugfahrt endet hier. (Foto: © DB AG / Kai Michael Neuhold)
„Nicht einsteigen“: Zugfahrt endet hier. (Foto: © DB AG / Kai Michael Neuhold)

Wer bei einer Bahnreise unverschuldet im Nirgendwo strandet und auf einen Zuganschluss über Gebühr lange warten muss, kann aufs Taxi umsteigen. Das berichtet „Stiftung Warentest“ auf ihrer Internetseite.


Die Deutsche Bahn und der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband haben im März ihren Kooperationsvertrag für drei weitere Jahre geschlossen. Die Bahn übernimmt Taxikosten bis 80 Euro, wenn der letzte Zug zum Ziel ausfällt, heißt es. Gleiches gilt bei einer planmäßigen Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr, wenn die Verspätung am Ziel eine Stunde übersteigt. Das Taxigeld muss der Fahrgast allerdings vorstrecken.

„Stiftung Warentest“ empfiehlt daher: Der Fahrgast sollte mit dem Zugpersonal sprechen, wenn sich abzeichnet, dass er nicht ohne Taxifahrt ankommen wird. Der Zugbegleiter kann in der Regel einen Taxigutschein aushändigen. In diesem Fall braucht der Fahrgast sich die Kosten nicht von der Bahn zurückzuholen.


(red/test)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .