Motorcrossfahrer vor Zug im Gleis – Bundespolizei ermittelt nach gefährlichem Unsinn

Das Betreten des Gleisbereichs ist verboten! (Foto: © Bahnblogstelle)
Das Betreten des Gleisbereichs ist verboten! (Foto: © Bahnblogstelle)

Die Beamten der Bundespolizei haben sicher schon viel erlebt, aber Motorradfahrer, die durch die Gleise fahren und dadurch sich und andere in Lebensgefahr bringen ist ein neues und bislang nicht bekanntes Phänomen.


Wie die Bundespolizei informiert, ereignete sich der besagte Vorfall am Montagabend, 2. Mai, auf der Bahnstrecke zwischen Gelsenkirchen-Zoo und Wanne-Eickel. Der Triebfahrzeugführer eines Regionalzuges der RB 43 befand sich mit seinem Zug auf dem Weg von Dorsten nach Dortmund. Im Bereich der Thiesstraße in Wanne-Eickel konnte er mitten in den Gleisen vier Motorcross-Maschinen erkennen, die vor dem Zug in gleicher Richtung unterwegs waren. Der 37-jährige Triebfahrzeugführer leitete daraufhin sofort eine Schnellbremsung ein, um die Motorräder nicht zu erfassen. Nachdem die „lebensmüden“ Motorradfahrer den Zug registrierten, steuerten sie ihre Maschinen aus den Gleisen in ein angrenzendes Gebüsch und klappten ihre Kennzeichen hoch, um ein Ablesen zu verhindern. Dennoch gelang es dem Lokführer sich zwei der Kennzeichen zu notieren. Anschließend entfernten sich die Motorcrossfahrer in unbekannte Richtung.

Durch die Schnellbremsung kam nach derzeitigem Kenntnisstand niemand im Zug zu schaden. Auch der Zug selber wurde nicht beschädigt. Die Bundespolizei konnte anhand der vom Triebfahrzeugführer notierten Kennzeichen, zwei Fahrzeughalter ermitteln. Ob diese auch die Maschinen gesteuert haben, müssen nun weitere Ermittlungen ergeben.

Zeugen, die Hinweise zu den Motorcrossfahrern geben können, die sich am 2. Mai gegen 19:50 Uhr im Bereich der Thiesstraße in Wanne-Eickel, an der dortigen Bahnstrecke aufgehalten haben, werden gebeten sich mit der Bundespolizei unter der kostenlosen Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzen.

Die Bundespolizei weist daraufhin, dass jeder Aufenthalt im Gleisbereich, mit tödlichen Gefahren verbunden ist und in der Regel den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllen kann. Nicht umsonst wird diese Norm mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert.


(red/ots)

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