Symbolbild: Scharfenbergkupplung bei einem Triebzug der Baureihe 430. (Foto: © Bahnblogstelle)

Bundespolizei: Lebensgefährliche Mitfahrt auf der Mittelpufferkupplung kann bis zu 3.000 Euro kosten

Symbolbild: Scharfenbergkupplung bei einem Triebzug der Baureihe 430. (Foto: © Bahnblogstelle)
Symbolbild: Scharfenbergkupplung bei einem Triebzug der Baureihe 430. (Foto: © Bahnblogstelle)

Nachdem die Beamten der Bundespolizeiinspektion Magdeburg in den letzten zwei Tagen zwei Fahrten durch einen 20-jährigen Mann auf der Kupplung eines Triebwagens des HarzElbeExpress (HEX) registrieren mussten, wurde am 09. Mai ein 21-jähriger Mann festgestellt, der ebenfalls auf einer Kupplung der HEX mitfuhr.


Im letzten Fall fuhr der junge Mann gegen 21:00 Uhr im Bereich Bernburg und im Bereich Halle auf der Mittelpufferkupplung mit. Ein Triebfahrzeugführer informierte daraufhin die Bundespolizei. Die Beamten stellten den Mann noch vor Ort, ermittelten seine Identität und verwarnten ihn eindringlich. Als Begründung gab der junge Mann an, dass er auf der Bahn surfen und sich zugleich Geld sparen wollte, heißt es in einem Pressebericht der Bundespolizei. Es werden nun Anzeigen gegen ihn gestellt.

Hiermit möchte die Bundespolizei wiederholt darauf hinweisen, dass die handelnden Personen sich mit diesen Fahrten in eine extrem hohe Lebensgefahr begeben. Weil durch die Beschleunigung und Bremsung eines Zuges große physikalische Kräfte frei werden, kann eine derartige Handlung zu lebensgefährlichen Verletzungen führen, da man sich nur schlecht festhalten kann und ein Sturz auf die Gleise droht. Hinzu kommt die Gefahr, nach einem Sturz von anderen Zügen überrollt zu werden. Darüber hinaus kann es neben zivilrechtlichen Forderungen der Bahn auch zu enormen Bußgeldforderungen der Ordnungsbehörde kommen.

Aufgrund einer betriebsstörenden oder betriebsgefährdenden Handlung wird hier eine Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) angezeigt. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro erheben. Kommt es zur Erfüllung des Tatbestandes des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, so handelt es sich um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Hier drohen Geldstrafen oder sogar mehrere Jahre Haft.


(red/ots)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .