Symbolbild: Die Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Selfies im Gleisbereich. (Foto: © Bundespolizeiinspektion Konstanz)

Selfies im Gleisbereich – Mädchengruppe bringt sich bei Engen in Lebensgefahr

Symbolbild: Die Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Selfies im Gleisbereich. (Foto: © Bundespolizeiinspektion Konstanz)
Symbolbild: Die Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Selfies im Gleisbereich. (Foto: © Bundespolizeiinspektion Konstanz)

Allein für ein gutes Selfie begaben sich am Dienstag, 17. Mai, wieder vier jugendliche Mädchen bei Engen in Lebensgefahr. Auf der Suche nach einem guten Motiv hielten sie sich im Gleisbereich einer vielbefahrenen Bahnstrecke auf. Die Bundespolizeiinspektion Konstanz warnt in diesem Zusammenhang erneut vor den Gefahren auf Bahnanlagen.


Gegen 17:00 Uhr informierte der Fahrdienstleiter in Engen die Leitstelle der Bundespolizei über die Mädchengruppe im Bereich der Eselsbrücke. Die vier hielten sich demnach neben den Bahngleisen auf und betraten diese auch immer wieder, um Selfies zu machen. Um eine weitere Gefährdung auszuschließen, wurde sofort eine Langsamfahrt für alle Züge angeordnet. Nur kurze Zeit später konnten die vier jedoch bereits durch eine Streife des Verkehrskommissariats Mühlhausen-Ehingen unter der Brücke festgestellt werden. Ihnen wurde ein Platzverweis erteilt und die Gefahr erklärt, in der sie sich befanden. Wer genau sich von ihnen in den Gleisen aufgehalten hatte, konnte nicht mehr festgestellt werden.

So viel Glück wie die Mädchen haben jedoch nicht alle. Immer wieder kommt es auch im Bereich der Bundespolizeiinspektion Konstanz zu schweren Unfällen. Oft werden dabei die geräuscharme Annäherung und der enorme Bremsweg von Schienenfahrzeugen unterschätzt. Bei 100 km/h legt ein Zug eine Strecke von 28 Metern pro Sekunde zurück und benötigt bereits 700 Meter, um zum Stillstand zu kommen. Auch die entstehende Sogwirkung darf nicht unterschätzt werden. Es sollte daher immer ein ausreichender Abstand zu den Zügen gehalten werden. Zudem dürfen die Gleise nur an den dafür vorgesehen Stellen überquert werden.


(red/ots)

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