Bundespolizei und DB warnen „Pokémon Go“-Spieler vor Gefahren des Bahnverkehrs

Warnhinweis am Bahnsteig eines Bahnhofs. (Foto: © Bahnblogstelle)
Warnhinweis am Bahnsteig eines Bahnhofs. (Foto: © Bahnblogstelle)

Mit dem neuen Smartphone-Spiel „Pokémon Go findet die virtuelle Jagd nach Pokémon-Figuren immer wieder auch unter anderem auf Bahnhöfen und in der Nähe von Bahnstrecken statt. Gemeinsam warnen nun die Deutsche Bahn und die Bundespolizei eindringlich davor, hierbei den Blick für die Realität zu verlieren – sonst setzt man sich ernsten Gefahren aus.


DB und Bundespolizei warnen daher: „Schienenwege und Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz und dürfen nicht betreten werden – auch wenn es noch so verlockend scheint. Checken Sie daher bei der Suche nach den Pokémons unbedingt, wo Sie sich gerade befinden. Schauen Sie vom Smartphone auf, seien Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht ablenken! Mit diesen einfachen Regeln, können Unfälle vermieden werden und das Spiel bleibt das, wofür es gemacht ist, zum Spaß haben.“

Erste Fälle von lebensgefährlichen Situationen bei „Pokémon Go – Jagd“

Erst am vergangenen Donnerstag, 28. Juli, um 22.15 Uhr brachte sich nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Magdeburg ein Mann in der Ortslage Halberstadt in Lebensgefahr. Eine angeforderte Streife des Polizeireviers Halberstadt fand einen 33-Jährigen in Höhe eines Bahnübergangs sitzend neben einem Andreaskreuz an der Bahnstrecke vor. Er wurde sofort aus dem Gefahrenbereich geholt. Eine Befragung des Mannes ergab, dass er „Pokémon Go“ gespielt und dabei die Orientierung verloren hatte. Der Mann war leicht angetrunken. Ihm war zu keiner Zeit bewusst, dass er sich mit seinem Handeln in akute Lebensgefahr begeben hatte.

Die Bundespolizei möchte daher erneut auf die Gefahren hinweisen: Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von rund 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Zudem geht von den Zügen eine enorme Sogwirkung aus. Deshalb appelliert die Bundespolizei „Bahnanlagen sind keine Spielplätze“ und auch „Pokémon Go“ darf nicht in der Nähe von oder auf Gleisen gespielt werden.


(red/DB/BPOL)

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