Medienbericht: Laut Pro Bahn soll im Stellwerk Bad Aibling ein Warnmelder gefehlt haben

Laut einem Medienbericht hätte die Zugkollision im Februar in der Nähe von Bad Aibling – Spekulationen zufolge – möglicherweise verhindert werden können. Dies geht zumindest aus einem Artikel der Leipziger Volkszeitung hervor, der sich dabei auf Informationen des Fahrgastverbandes Pro Bahn bezieht.


Wäre das Stellwerk mit einem „Standardmechanismus“ ausgerüstet gewesen – der den Fahrdienstleiter vor einem tödlichen Fehlgriff warnt – hätte das Zugunglück von Bad Aibling womöglich verhindert werden können, so die Zeitung. Wie es weiter heißt, hatte das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), vom Ehrenvorsitzenden des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, erfahren, „dass dort ein Melder nicht eingebaut ist, der einmal eingestellte Fahrstraßen anzeigt“. Gerade bei eingleisigen Strecken sei diese Anzeige aber Standard, so Naumann gegenüber dem RND. Wäre diese Technik verbaut gewesen, hätte dem Fahrdienstleiter im Fall Bad Aibling möglicherweise signalisiert werden können, dass der Abschnitt bereits für einen anderen Zug freigegeben ist, so die Zeitung.

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt Karl-Peter Naumann gegenüber Bahnblogstelle am späten Dienstagabend mit: „Uns wurde mitgeteilt, dass ein richtungsabhängiger Warnmelder (so der Text) nicht eingebaut sei. Wir haben darauf gefordert, dass ein solcher Vorwurf geklärt werden muss.“

In der Märkischen Allgemeinen fordert Naumann zudem, dass „alle vergleichbaren Stellwerke in Deutschland aus Gründen der Prävention überprüft werden.“

Bei dem Zugunglück am 9. Februar 2016, bei dem zwei Meridian-Züge frontal zusammenstießen, kamen zwölf Menschen ums Leben, mehr als 80 wurden teilweise schwer verletzt. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks steht kurz bevor: Der damals diensthabende Fahrdienstleiter im Stellwerk Bad Aibling steht ab Donnerstag in Traunstein vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, das Unglück fahrlässig verursacht zu haben und durch ein Handy-Computerspiel abgelenkt gewesen zu sein.

Zum Thema Sicherheit in Sachen Eisenbahninfrastruktur fragte das Nachrichtenportal mangfall24.de beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach und erhielt folgende Antwort: „Das EBA überwacht im Rahmen der Eisenbahnaufsicht, ob die Eisenbahnunternehmen grundlegende Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Bestimmungen einhalten beziehungsweise umsetzen. […] Eisenbahninfrastrukturanlagen, die etwa zu Bundesbahn- oder Reichsbahnzeiten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Regeln der Technik errichtet wurden, genießen im Grundsatz Bestandsschutz. Natürlich muss der Anlagenbetreiber auf alle Einflüsse, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, reagieren – etwa durch bauliche oder betriebliche Maßnahmen – und seine Anlagen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand halten.“


(red)

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