Anordnungsvorgaben für neue Eisenbahnfahrzeuge mit PZB-Fahrzeugmagneten in Drehgestellen mit Mg-Bremse

Ansicht von unten: Eine im Drehgestell verbaute Magnetschienebremse bei einem Reisezugwagen. (Foto: © Bahnblogstelle)
Ansicht von unten: Eine im Drehgestell verbaute Magnetschienebremse bei einem Reisezugwagen. (Foto: © Bahnblogstelle)

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) weist auf neue Vorgaben hin: Die dazu veröffentlichte Bekanntgabe – die seit Ende September in Kraft ist – gilt für neu zu entwickelnde Eisenbahnfahrzeuge mit einer Magnetschienenbremse im ersten Drehgestell, die auf öffentlichen Strecken gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verkehren.


Grund für die neuen Vorgaben sind Probleme im Umfeld von Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen (GÜ). Wie der Lenkungskreis Fahrzeuge – bestehend aus Vertretern des EBA, des Bundesverkehrsministeriums, des EBC, der Eisenbahnverbände VDV, VDB, VPI, der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur – bekannt gibt, kann es zu fehlerhaften Beeinflussungen der GÜ kommen, wenn der PZB-Fahrzeugmagnet zu nah bzw. direkt neben der Magnetschienenbremse angeordnet ist. So kann es beispielsweise vorkommen, dass bei der Überfahrt über einen Geschwindigkeitsprüfabschnitt die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung durch das Fahrzeug nicht aktiviert und
damit die Geschwindigkeit des Fahrzeuges nicht überwacht wird. In einem anderen betrachteten Fall hinterlässt der Zug nach Einsatz der Magnetschienenbremse eine gestörte GÜ, welche den folgenden Zug fehlerhaft beeinflusst.

Bei einer direkten Anordnung von Mg-Bremse und PZB-Fahrzeugmagnet kann es zu Problemen kommen. (Quelle: EBA)
Bei einer direkten Anordnung von Mg-Bremse und PZB-Fahrzeugmagnet kann es zu Problemen kommen. (Quelle: EBA)

Laut Bekanntgabe 07 – AK EMV, in Kraft seit 20.09.2016, sind Magnetschienenbremse und PZB-Fahrzeugmagnet an einem Fahrzeug so anzuordnen, dass die Sicherheit und Verfügbarkeit des Bahnbetriebs gewährleistet und eine störende Beeinflussung zwischen der aktiven Magnetschienenbremse und der GÜ ausgeschlossen werden kann. Bei Einhaltung der im Folgenden genannten Mindestabstände zwischen PZB-Fahrzeugmagnet und Magnetschienenbremse kann von einem störungsfreien Betrieb ausgegangen werden. Ist der PZB-Fahrzeugmagnet in Fahrtrichtung vor der Mg-Bremse angebracht, so sollte der Abstand ? 540 mm ± 10 mm betragen, ist er in Fahrtrichtung nachlaufend angebracht, ist ein Abstand von ? 940 mm ± 10 mm festgelegt.

pzb-fahrzeugmagnet-mg-bremse-png

Die neuen Vorgaben gelten nicht

  • für Fahrzeuge im Bestand mit gültiger Inbetriebnahmegenehmigung (IBG) bzw. Abnahme nach § 32 EBO,
  • im Bestand mit gültiger IBG bzw. Abnahme nach § 32 EBO,
  • für welche im Rahmen von umfangreichen Umrüstungen eine neue IBG erforderlich wird oder einer Serie – für welche bereits IBG erteilt wurden bzw. die IBG bereits beantragt wurde – für die weitere IBG beantragt werden.

Nach Angaben des EBA ist bei Fahrzeugen mit Anordnungen entsprechend der Vorgaben davon auszugehen, dass es zu keinen störenden Beeinträchtigungen von Einrichtungen der punktförmigen Zugbeeinflussung kommt. Beim Betrieb von Fahrzeugen, welche nicht in den Anwendungsbereich von Bekanntgabe 07 – AK EMV fallen, sind keine gesonderten Nachweise im Verfahren der Inbetriebnahmegenehmigung bzw. Abnahme nach EBO § 32 erforderlich.

Im Vorgriff auf die geplante Änderung in der VDV-Schrift 757 / Ril 915.01 „Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen“ ist durch die EVU bezüglich des Einsatzes der Magnetschienenbremse schon folgendes umzusetzen: Sofern Fahrzeuge mit einer separaten Bedieneinrichtung zur Aktivierung der Magnetschienenbremse ausgerüstet sind, darf diese nur bei drohender Gefahr benutzt werden. Die Aktivierung der Magnetschienenbremse durch die Schnellbremsstellung oder bei Zwangsbremsungen bleibt davon unberührt. Die allgemeinen betrieblichen Regelungen zur Anwendung der Schnellbremsstellung in der VDV-Schrift 757 sind zu beachten.


red / Quelle: EBA

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