Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle hat kein Interesse an Ermittlungen zum Bahnunfall vom 30. November 2012

Am 30.11.2012 krachten herrenlose Güterwagen in den Bahnhof Stuttgart-Feuerbach.
Am 30.11.2012 krachten herrenlose Güterwagen in den Bahnhof Stuttgart-Feuerbach. (Quelle: Screenshot YouTube)

Der Bahnbetriebsunfall im Bahnhof Stuttgart-Feuerbach Ende November 2012 ist bis heute nicht aufgeklärt. Einem Medienbericht zufolge liege es daran, dass bislang kein Gutachten der zuständigen Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) vorliege. Bei der Staatsanwaltschaft läuft hingegen ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Bahnmitarbeiter.


Aus bislang ungeklärten Gründen gerieten in den frühen Morgenstunden des 30. November 2012 drei gekoppelte Güterwagen, die mit Schienensträngen beladen waren, im Güterbahnhof Kornwestheim in Bewegung. Die Wagen rollten unkontrolliert in Richtung Stuttgart Hauptbahnhof. Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge bemerkte ein Fahrdienstleiter die Gefahr in Zuffenhausen und lenkte die Güterwaggons auf ein Abstellgleis. Nachdem die rund 200 Tonnen schweren Wagen eine Strecke von sieben Kilometern zurückgelegt hatten und ungebremst das Gleisende des Abstellgleises durchschlugen, wurde durch den Aufprall ein Teil des Bahnsteigs und der dortigen Überdachung zerstört. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Der Sachschaden soll sich auf 670.000 Euro beziffern.

Am 30.11.2012 krachten herrenlose Güterwagen in den Bahnhof Stuttgart-Feuerbach.
Am 30.11.2012 krachten herrenlose Güterwagen in den Bahnhof Stuttgart-Feuerbach.

Genau vier Jahre liegt das Ereignis nun zurück. Laut Medienbericht sind die Verzögerungen nicht bei der Bundespolizei oder der Staatsanwaltschaft zu suchen, vielmehr fehle bislang das Gutachten zur Unfallursache, an dem die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle arbeitet. Wie ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft sagte, sei ein Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen erst möglich, wenn dem Staatsanwalt das Gutachten vorliege. Zudem hätten die Ermittler keinen Einfluss auf die Dauer, weil kein Gutachten im Sinne der Strafprozessordnung und auch nicht vom Staatsanwalt in Auftrag gegeben wurde. Auch wenn sich die Staatsanwaltschaft zu einzelnen Details sehr bedeckt hält, berichtet die Zeitung, dass gegen zwei Bahnmitarbeiter ermittelt werde. Ihnen drohe womöglich ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle begründete die Verzögerungen im Februar 2016 damit, dass der Prozess bereits weit gediehen, aber noch nicht abgeschlossen sei. Im September hieß es, der Zeitung zufolge, „Status unverändert“. Und nun verweist die EUB darauf, dass es sich bei dem Ereignis um keinen schweren Unfall im Sinne der europäischen Sicherheitsrichtlinie handelte. Daher sei nun nicht vorgesehen, einen Untersuchungsbericht zu erstellen.


Letzte Aktualisierung: 01.12.2016, 19:36 Uhr

red

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