Güterzug überfährt Gegenstand – Lokführer findet Holzkeil in Weichenbereich

Symbolbild: Ein Güterzug bei der Fahrt durch einen Weichenbereich. (Foto: © Erich Westendarp / Pixelio)
Symbolbild: Ein Güterzug bei der Fahrt durch einen Weichenbereich. (Foto: © Erich Westendarp / Pixelio)

Am Dienstag, 24.01.2017, überfuhr ein Güterzug auf der Strecke Köthen – Magdeburg einen zunächst unbekannten Gegenstand. Nach Polizeiangaben nahm der Lokführer dabei mehrere Schläge gegen den Zug wahr.


Wie die Bundespolizei mitteilt, wurden die Beamten am Dienstag gegen 15.50 Uhr über einen Vorfall informiert, nachdem ein Güterzug auf Höhe des Einfahrsignals im Bahnhof Calbe/Saale Ost einen Gegenstand überfuhr. Kurz darauf verspürte der Lokführer einen weiteren Schlag gegen den Zug, worauf er diesen abbremste.

Dieser schwarze, 90 Zentimeter lange Holzkeil wurde Holzkeil wurde im Weichenbereich entdeckt. (Foto: © Bundespolizei)
Dieser schwarze, 90 Zentimeter lange Holzkeil wurde im Weichenbereich entdeckt. (Foto: © Bundespolizei)

Bei einer Überprüfung des Zuges stellte der Lokführer leichte Beschädigungen an der rechten Seite des vorderen Bahnräumers fest. Des Weiteren bemerkte er ein im Weichenbereich liegendes Holzteil. Dieses wurde Polizeiangaben zufolge durch bisher unbekannte Täter im Herzstück einer Kreuzungsweiche zwischen zwei Gleisen eingeklemmt. Der schwarze Holzkeil war 90 Zentimeter lang und hatte einen Durchmesser von 2,5 Zentimeter. Im schlimmsten Fall hätte es zu einer Entgleisung des Güterzuges und zu schwerwiegenden Verletzungen des Triebfahrzeugführers kommen können.

Durch den Vorfall kam es bei insgesamt 10 Zügen zu einer Verspätung von 123 Minuten. Der Güterzug konnte seine Fahrt nach Abschluss aller Maßnahmen fortsetzen.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen und bittet Zeugen um Mithilfe. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 565490), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.


Meldung vom 26.01.2017

red / BPol

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