Schockmomente für Lokführer – Bundespolizei ermittelt nach drei Eingriffen in den Bahnverkehr

Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)
Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)

Die Bundespolizei ermittelt in drei Fällen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Im ersten Fall sorgte eine 51-Jährige für den unplanmäßigen Halt einer Regionalbahn, im zweiten stoppte ein bislang unbekannter Mann einen ICE und im dritten forderte ein 41-Jähriger von einem Güterzuglokführer mitgenommen zu werden.


Eine 51-jährige Frau zwang am Freitagmittag, 17. Februar, gegen 12:40 Uhr den Lokführer einer Regionalbahn auf der eingleisigen Strecke zwischen Tübingen und Rottenburg zu einer Schnellbremsung. Laut Polizeiangaben überquerte die Frau das Gleis kurz vor dem herannahenden Zug, der zu diesem Zeitpunkt mit etwa 60 km/h unterwegs war. Als der Lokführer die Person bemerkte, leitete er unverzüglich eine Schnellbremsung ein; die Frau blieb unversehrt. Nach jetzigen Erkenntnissen wurde auch keiner, der im Zug befindlichen Reisenden, durch die Schnellbremsung verletzt. Im Einsatz waren neben den Beamten des Bundespolizeireviers Tübingen und des Polizeireviers Rottenburg auch Rettungsdienstkräfte. Die Frau muss nun mit einem Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen.

In einem weiteren Fall ermittelt die Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main gegen einen noch unbekannten Mann ebenfalls wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Der Unbekannte hatte sich am Mittwochmorgen, 15. Februar, im Bahnhof Gernsheim auf den Gleisen aufgehalten und einen ICE ausgebremst. Als der ICE gegen 8 Uhr in den Bahnhofsbereich einfuhr und der Lokführer die Person wahrnahm, leitete er sofort eine Schnellbremsung ein. Der Mann entfernte sich kurz darauf von den Gleisen und verschwand von den Bahnanlagen. Der Lokführer musste seinen Dienst aufgrund der für ihn belastenden Situation abbrechen; er stand unter Schock. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung der Bundespolizei, konnte der Mann bisher nicht identifiziert werden. Der ICE konnte seine Fahrt erst nach einer Stunde fortsetzen. Mögliche Zeugen werden gebeten sich an die Bundespolizeiinspektion Frankfurt zu wenden: Telefonnummer 069/130145 1103.

Der dritte Vorfall ähnlicher Art ereignete sich am frühen Freitagmorgen, 17. Februar, gegen 2 Uhr in der Nacht rund 25 Kilometer östlich von München, im Bahnhof Markt Schwaben: Dort zwang ein 41-jähriger, alkoholisierter Mann den Lokführer eines Güterzuges, der auf dem Weg vom Rangierbahnhof München-Nord nach Mühldorf am Inn unterwegs war, zum Halten. Um den nahenden Personenunfall zu verhindern, blieb dem Lokführer nichts anderes übrig, als seinen 660 Tonnen schweren und 50 km/h schnellen Zug unplanmäßig per Schnellbremsung zu stoppen. Nach Polizeiangaben kam der Güterzug noch vor dem Mann zum Stehen. Der 41-Jährige blieb allerdings noch einige Zeit im Gleis stehen und verlangte, dass ihn der Lokführer nach München mitnehmen solle. Bis geklärt war, das dies nicht möglich sei, verzögerte sich die Weiterfahrt um rund fünf Minuten. Die zum Einsatz gerufenen Beamten des Bundespolizeireviers München Ost brachten den Mann anschließend zur Wache. Die Bundespolizei hat gegen den 41-jährigen Inder Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.


Meldung vom 20.02.2017

red/BPol

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