Bundesnetzagentur bereitet erste Regulierungsperiode im Eisenbahnsektor vor

Symbolbild: Gleisanlagen der Deutschen Bahn. (Foto: © DB AG / Uwe Miethe)

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG und weiteren Unternehmen Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen eingeleitet.


Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur:

„Die bisherige Entgeltregulierung hat die Voraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnsektor geschaffen. Jetzt geht es darum, die notwendigen Anreize zur Kostensenkung der Infrastrukturbetreiber zu geben, um die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn zu unterstützen. Die Bundesnetzagentur greift dabei nicht in die Details unternehmerischen Handelns ein, sondern setzt auf die Kreativität und Expertise der Unternehmensführung, um Effizienzfortschritte zu ermöglichen.“

Vorbereitung der ersten Regulierungsperiode

Die Festlegung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur ist Voraussetzung dafür, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihre Entgelte in der ersten Regulierungsperiode von 2019 bis 2023 danach festlegen können.

Die Bundesnetzagentur überprüft für einen ausgewählten Bezugszeitraum, welche Kosten den Unternehmen entstanden sind und wie groß die Betriebsleistung war. Für jedes Jahr innerhalb der Regulierungsperiode wird der Zielkostenrahmen dann mit Hilfe von Preisentwicklungspfaden vorgegeben. Hier fließen sowohl die Geldentwertung als auch der Produktivitätsfortschritt ein. Gegen diese Grenze werden die jährlich zu genehmigenden Entgelte der Unternehmen geprüft.

Mit der Einleitung der Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen schafft die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen zur Umsetzung der Kostensenkungsanreize.

Neuer Regelungsrahmen

Durch das Eisenbahnregulierungsgesetz aus dem Jahr 2016 unterliegen die DB Netz AG und weitere Betreiber von Schienenwegen zukünftig dieser Anreizsetzung. Das bedeutet, dass für die Unternehmen ein jährlicher Zielkostenrahmen festgelegt wird, mit dem sie einen angemessenen Gewinn erwirtschaften können. Der den Unternehmen tatsächlich verbleibende Gewinn ist umso höher, je effizienter das jeweilige Unternehmen wirtschaftet und je mehr Nachfrage generiert werden kann; umgekehrt kann er auch niedriger ausfallen.

Die eingeleiteten Verfahren sind unter www.bundesnetzagentur.de/BK10-EReg veröffentlicht. Von der Entscheidung in ihren Interessen berührte Personen oder Personenvereinigungen haben die Möglichkeit, sich im Beschlusskammerverfahren hinzuziehen zu lassen.


red/PM BNetzA

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