Mann bringt sich auf Bahngleisen in Lebensgefahr – Musik war lauter als die Rufe der Bundespolizisten

Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)

Dass der Aufenthalt im Gleisbereich verboten und lebensgefährlich ist, war einem 25-jährigen Dortmunder, der zudem mit Kopfhörern und lauter Musik unterwegs war, offenbar nicht bewusst.

Wie die Bundespolizei mitteilt, war der junge Mann am Mittwoch mit einer S-Bahn der Linie S 4 am Haltepunkt Möllerbrücke in Dortmund angekommen. Anschließend begab er sich offensichtlich in Gedanken versunken und von lauter Musik auf den Ohren abgelenkt, zum Bahnsteigende. Die beiden Bundespolizisten, die den Haltepunkt zu dieser Zeit bestreiften, hatte er wohl auch nicht bemerkt.

Nachdem die S 4 weitergefahren war, sprang der 25-Jährige vom Bahnsteig in die Gleise und durchquerte diese. Mal nach links oder rechts zu schauen, war ihm dabei vermutlich zu anstrengend. „Taub“ durch seine Kopfhörer, vernahm er dabei auch nicht die mehrmaligen lautstarken Zurufe der Bundespolizisten.

Nachdem der Dortmunder gestoppt werden konnte und er nach absetzen der Kopfhörer „aufnahmebereit“ war, informierten ihn die beiden Beamten über die tödliche Gefahr, in die er sich begeben hatte. Dabei dämmerte ihm dann auch, warum die beiden Bundespolizisten über sein Verhalten nur mit den Köpfen schütteln konnten.

Mit einer Verwarnung in Höhe von 25,- Euro verließ der Mann, wieder mit Kopfhörern auf den Ohren, den Haltepunkt.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor solch einem Verhalten. Das Betreten der Gleisanlagen ist verboten und lebensgefährlich. Wird der Bahnverkehr durch derartige Handlungen beeinflusst, so handelt es sich sogar um eine Straftat (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr).

red/BPol

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