Loxstedt-Hohewurth: Gleisläufer von Zug erfasst

Das Betreten des Gleisbereichs ist verboten! (Foto: © Bahnblogstelle)
Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)

Am Samstagvormittag (25. März 2017) kam es im Bereich Loxstedt-Hohewurth, gegen 10:35 Uhr, zu einem Personenunfall. Ein Regionalzug der Deutschen Bahn erfasste einen Fußgänger im Gleisbereich. Einem Bericht der Bundespolizei zufolge wurde der Mann, mit polnischer Staatsangehörigkeit, durch den Zusammenprall tödlich verletzt. Die Ermittlungen zur Unfallursache deuten auf einen folgenschweren Fehler seitens des Fußgängers hin, der sich trotz des nahenden Zuges auf den Gleisen aufgehalten hatte. Die Bahnstrecke zwischen Bremen und Bremerhaven war infolge des Unfalls für ca. drei Stunden voll gesperrt.

Hinweis der Bundespolizei: Der Aufenthalt auf oder an Gleisen ist für Unbefugte verboten und zudem äußerst lebensgefährlich. Die Gefahr, von fahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist groß.

red/BPol

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