Bundestag beschließt Fahrverbot für laute Güterwagen ab 2020

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag (30. März 2017) das Fahrverbot für laute Güterwagen ab dem Jahr 2020 beschlossen.

Durch das Gesetz sollen lärmgeplagte Anwohner an deutschen Bahnstrecken besser geschützt werden. Güterzüge mit lauten Wagen sind ausnahmsweise nur noch zu bestimmten Zeiten und nur noch dann erlaubt, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen. Befreit vom Verbot sollen auch Güterwagen sein, für die es keine leisen Austauschteile gibt.

„Wir wollen mehr Mobilität schaffen und gleichzeitig den Schienenlärm bis 2020 halbieren. Dazu fördern wir die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investieren in Lärmschutz an Strecken und verschärfen die Vorschriften. Mit dem Fahrverbot für laute Güterwagen setzen wir einen zusätzlichen Anreiz, Altfahrzeuge umzurüsten und schützen die Anwohner von Güterverkehrsstrecken wirksam vor Schienenlärm. Damit schaffen wir mehr Akzeptanz für den Schienengüterverkehr“, so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

Kernpunkte des Gesetzes:

Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich ein Fahrverbot für laute Güterwagen.

  • Güterwagen dürfen ab diesem Stichtag bei der Fahrt nicht mehr Lärm verursachen als ein Güterwagen, der eine Betriebszulassung nach der für Neufahrzeuge geltenden Lärmschutz-Richtlinie (TSI Lärm) erhalten hat.
  • Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Strategie „Leise Schiene“ von Minister Dobrindt besteht aus drei Elementen:

  • Fördern: Lärmschutz an der Quelle. Hierzu zählen u.a. die Umrüstung von Güterwagen auf Flüsterbremsen und Innovationen für leisere Züge.
  • Ertüchtigen: Lärmschutz an der Strecke. Hierzu zählen u.a. innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände oder Schallschutzfenster.
  • Regulieren: Strengere Vorschriften. Hierzu zählen das Fahrverbot für laute Güterwagen, strengere Lärmschutzwerte bei Neu- und Ausbau oder besserer Schutz bei Lärmsanierung an bestehenden Strecken.

red/BMVI

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .