Von der Bahnpolizei zur Bundespolizei – Ein Blick in die Geschichte bahnpolizeilicher Gefahrenabwehr

Heute vor 25 Jahren – am 1. April 1992 – wurde der Name „Bahnpolizei“ aus der Behördenwelt verbannt. Dem damaligen Bundesgrenzschutz (BGS), der zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt wurde, wurden unter anderem die bahnpolizeilichen Aufgaben übertragen. Die Geschichte der bahnpolizeilichen Gefahrenabwehr geht aber viel weiter zurück: In die Anfangsjahre der Eisenbahn vor über 181 Jahren.


Die Bundespolizei ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland. Sie nimmt unter anderem die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes (EdB), den Bahnanlagen der Deutschen Bahn wahr (§ 3 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, BPolG). Zu ihren Aufgaben gehört dabei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Zudem übernimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben im Sicherheitssystem des Bundes, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Luftsicherheitsgesetz, geregelt sind.

Die Bundespolizei trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz (BGS). Der Name ergab sich aus der früheren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen.

Bundespolizei 25 Jahre
Seit einem Vierteljahrhundert nimmt die Bundespolizei nunmehr die „bahnpolizeilichen Aufgaben“ wahr. Spezialisten in einer Sonderpolizei, die längst zum festen Bestandteil deutscher Sicherheitsarchitektur wurden. (Quelle: Bundespolizei)

Ein Blick in die Anfangsjahre der Eisenbahn

Betrachtet man die geschichtliche Entwicklung, so geht der Blick über 181 Jahre zurück: Am 7. Dezember 1835 verkehrte die erste Dampf-Lokomotive, der Dampfkoloss „Adler“, von Nürnberg nach Fürth. Zunächst waren Eisenbahnbedienstete mit polizeilichen Aufgaben ausgestattet worden. Die damaligen bayerischen Gendarmen waren mit dem – stark Ruß qualmenden und nach Öl riechenden – Ungeheuer einer Dampflokomotive überfordert.

Die Folge war ein im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg am 25. November 1835 veröffentlichter Text: Das Publikum wird aber auch dringend aufgefordert, vom Tage der Eröffnung der Bahn und von dem Augenblick an, wo dieselbe mit dem Dampfwagen befahren wird, jene nicht mehr zu betreten und sich alles Hineintretens und Hinüberlaufens über die Bahn zu enthalten, weil außerdem die höchste Lebensgefahr vorhanden wäre, da bei der Schnelligkeit der Fahrt das Ausweichen unmöglich ist.“

Laut Bundespolizei-Sprecher Wolfgang Hauner scheint der alte Text von damals, angesichts der vielen illegalen Gleisüberschreitungen und Meldungen von Personen im Gleis, heute aktueller denn je zu sein.

Doch die öffentlichen Bekanntmachungen und vorhandenen Warntafeln an den Gleisanlagen nutzten schon damals wenig. Die Neugier war stärker. In weiteren Bekanntmachungen wurde das Aufsichtspersonal ermächtigt, unter anderem Personen anzuhalten, bei Unbekannten deren Namen aufzuzeichnen und bei Bekannten deren Hut oder Mütze zu pfänden“. Diese Formulierungen gelten heute als Geburtsstunde einer Sonderpolizei – an der bis heute festgehalten wird. Die Vorteile damals wie heute: Bahntypische Gefahrenabwehr durch Spezialisten, rasche Verfügbarkeit vor Ort und Entlastung der allgemeinen Polizei.

Das 1870 erlassene „Bahnpolizei-Reglement“ war das erste „Gesetz“, dass Bahnbediensteten polizeiliche Befugnisse übertrug. In der 1904 erschaffenen, noch heute existierenden Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) war die gesetzliche Grundlage enthalten. Zudem regelte die Strafprozessordnung die hoheitlichen Befugnisse der Bahnpolizei. 1921 wurde der hauptamtliche „Eisenbahnüberwachungsdienst“ als Vorläufer der späteren „Bahnpolizei“ geschaffen. Er gliederte sich in „Streif-“, „Wächter-“ und „Fahndungsdienst“. Bei Kriegsende wurde die „Bahnpolizei“ von den Alliierten zunächst aufgelöst, am 10. Mai 1946 aber in allen alliierten Besatzungszonen – zur Sicherung des militärischen Nachschubs und der Versorgung der Bevölkerung – wieder aufgestellt.


red/BPol

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