Der Betreten der Gleise ist Unbefugten verboten! (Foto: © Bahnblogstelle)

27-jähriger Mann bringt sich für entlaufenen Hund in Lebensgefahr

Der Betreten der Gleise ist Unbefugten verboten! (Foto: © Bahnblogstelle)
Der Betreten der Gleise ist Unbefugten verboten! (Foto: © Bahnblogstelle)

Ein 27-jähriger Mann begab sich am Ostersonntag in Lebensgefahr und wurde nach Angaben der Bundespolizei beinahe von einem Zug erfasst.

Gegen 9 Uhr erkannte der Triebfahrzeugführer eines durchfahrenden Güterzuges einen Mann im Gleisbereich bei Mannheim-Neckarau und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Durch die schnelle Reaktion des Triebfahrzeugführers konnte ein Personenunfall verhindert und der Beschuldigte bis zum Eintreffen der verständigten Bundespolizei festgehalten werden.

In einer ersten Befragung gab der 27-Jährige an, sich im Gleisbereich aufgehalten zu haben, da der Hund seiner Mutter beim Spaziergang in den Gleisbereich gelaufen sei und er ihn zurückholen wollte. Die Rheintalstrecke im Bereich Mannheim musste durch den Vorfall 40 Minuten lang gesperrt werden. Dadurch erhielten drei Züge eine Verspätung von ca. 60 Minuten.

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren an Bahnanlagen. Immer wieder kommt es im Zugverkehr zu tödlichen Unfällen durch Personen am/im Gleisbereich. Die Gefahren werden oft unterschätzt, da sich die Züge fast unbemerkt und geräuschlos nähern und sehr lange Bremswege haben.

red/BPol

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