Menschliches Versagen war Ursache für Zugkollision vom 13. November 2014 in Dillingen (Saar)

Aufnahme vom Gleis 1 in Richtung Industriebrücke. (Foto: © EUB)

Wie die Eisenbahnunfall-Untersuchungsstelle des Bundes (EUB) mitteilt, ist die Ursache für die Zugkollision vom 13. November 2014 in Dillingen (Saar) auf menschliches Versagen zurückzuführen. Damals stieß ein Dieseltriebwagen der Baureihe 628, der als Regionalbahn unterwegs war, mit einem Bauzug, bestehend aus einem Zweiwegefahrzeug und einem Güterwagen (Facs124), zusammen. Bei dem Vorfall wurde der Eisenbahnfahrzeugführer des Bauzuges leicht verletzt.


Aufnahme aus Richtung Gleis 25/26. (Foto: © EUB)

Laut Untersuchungsbericht geht die EUB von menschlichem Versagen seitens des Rangierbegleiters und des Flankenschutzposten aus. Die Ermittlungen ergaben, dass der Rangierbegleiter Baudienst, der zuvor betriebliche Aufgaben vom Eisenbahnfahrzeugführer des Bauzuges übertragen bekam, offenbar nicht regelkonform arbeitete. Zudem wurde festgestellt, dass sich der Flankenschutzposten zum Zeitpunkt der Rangierfahrt nicht an der zu schützenden Weiche aufhielt. Dadurch wurde eine dauerhafte Überwachung des Schutzraumes nach einer abgegebenen Freimeldung nicht vorgenommen. Folglich konnten keine Maßnahmen wegen drohender Gefahr eingeleitet werden, stellt die EUB fest.

Ablauf des Ereignisses

Am 13. November 2014 um 11:14 Uhr erhielt RB 13765 Einfahrt nach Gleis 1 in den Bahnhof Dillingen (Saar). Die Zustimmung zur Fahrt erfolgte per Einfahrsignal in Stellung Hp 2 (40 km/h). Der Fahrweg des Zuges führte über die Weichen 97, 81, 80 und 78 nach Gleis 1. Unmittelbar vor der Zulassung der Zugfahrt bewegte sich der geschobene Bauzug vom Gleis 25 am Lichtsperrsignal Ls 25II in Richtung Weiche 78. Etwa 10 Meter vor dem Grenzzeichen der Weiche 78, vor der aufgestellten Schutzhalttafel (Signal Sh 2), blieb die Rangierabteilung stehen. Um die Rangierbewegung fortzusetzen, wurde die Sh 2-Tafel durch den Rangierbegleiter entfernt. Anschließend bewegte sich die geschobene Rangierabteilung weiter in Richtung Weiche 78 und blieb in km 19,864 für etwa 5 Minuten stehen. Während des Zurücksetzens des Bauzuges nach Gleis 26 kollidierte RB 13765 auf der Weiche 78 in km 19,834 mit dem Güterwagen des Bauzuges.

Bei dem Vorfall entgleiste der Güterwagen des Bauzuges vom Typ Facs124 mit dem hinteren Drehgestell vollständig und mit einer Achse des vorderen Drehgestells. Zudem wurde die Zug- und Stoßeinrichtung des Zweiwegefahrzeuges und des Güterwagens stark beschädigt. Der Dieseltriebwagen der Regionalbahn RB 13765 wurde an der Front erheblich beschädigt. Der Sachschaden belief sich laut Unfallbericht auf über 300.000 Euro.

Quelle: EUB

Fehler des Rangierbegleiters

Nach Angaben der EUB heißt es: Der Rangierbegleiter Baudienst gab in seiner Befragung an, dass er gegen 11:08 Uhr eine rangierdienstliche Vereinbarung für das Umsetzen des Bauzuges von Gleis 25 nach Gleis 26 sowie für die Vorbeifahrt am Halt zeigenden Ls 25II getroffen habe. Dieses Gespräch ist nach Angaben der EUB im Analyseprotokoll der GSM-R Aufzeichnungen nicht registriert. Ein Datenübertragungsausfall des Funksystems konnte nachweislich ausgeschlossen werden, heißt es weiter. Folglich stehe fest, dass keine rangierdienstliche Vereinbarung für das Vorziehen aus Gleis 25 in Richtung Sh 2 Scheibe in der Zeit von 11:07 Uhr bis 11:13 Uhr getroffen wurde. Die Handlungen des Rangierbegleiters stellen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Ril 408.08 Abs. 3 – Verständigung – dar. Zudem wurde das Entfernen der Sh 2 Scheibe ohne Zustimmung des Technischen Berechtigten bzw. ohne Mitwirkung des Flankenschutzposten vorgenommen. Außerdem wurden die Vorgaben des Arbeitens mit Fahrzeugen im Bereich zwischen Fahrwegweiche und Wärterhaltscheibe gemäß der Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nicht eingehalten.

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red

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