?Bundesrat stimmt Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen ab Ende 2020 zu

© Deutsche Bahn

Das Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen hat am Freitag (12. Mai 2017) mit der Zustimmung durch den Bundesrat die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Durch das Gesetz sollen lärmgeplagte Anwohner an deutschen Bahnstrecken besser geschützt werden.

Der Branchenverband Allianz pro Schiene begrüßt das Verbot lauter Güterwagen, das ab Ende 2020 in Kraft treten wird.

„Es war absolut überfällig, dass ein Gesetz den lärmgeplagten Anwohnern von Bahnstrecken Erleichterung verschafft“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege am Freitag in Berlin. „Die Allianz pro Schiene engagiert sich seit Jahren für die vollständige Lärmsanierung der Güterwagenflotte und unterstützt das Ziel, den Schienenlärm in Deutschland bis 2020 zu halbieren.“ 

Das Gesetz sei auch deshalb von der Branche so einmütig gefordert worden, weil deutsche Wagenhalter, die viel Geld in die teure Umrüstung auf Flüsterbremsen investieren, Rechtssicherheit bräuchten.

„Ein striktes und klares Verbot von lauten Wagen in Deutschland ist der erklärte Wunsch der Branche“, sagte Flege.

Kernpunkte des Gesetzes:

Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich ein Fahrverbot für laute Güterwagen.

  • Güterwagen dürfen ab diesem Stichtag bei der Fahrt nicht mehr Lärm verursachen als ein Güterwagen, der eine Betriebszulassung nach der für Neufahrzeuge geltenden Lärmschutz-Richtlinie (TSI Lärm) erhalten hat.
  • Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

red

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