Sturmtief „Paul“: Unwetterschäden sorgen für Behinderungen und zahlreiche Zugausfälle

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In den vergangenen Stunden hat die Deutsche Bahn mit Hochdruck an der Beseitigung der Unwetterschäden gearbeitet. Der Zugverkehr war infolge des Sturmtiefs „Paul“ in einigen Bereichen Deutschlands beeinträchtigt. Zahlreiche Züge konnten am Freitagmorgen (23. Juni 2017) nicht an den regulären Startbahnhöfen eingesetzt werden, weil sie gestern wegen des Unwetters ihre Fahrt an anderen Bahnhöfen beenden mussten, teilt die DB mit.


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Niedersachsen, Hamburg, Bremen

Der Zugverkehr auf der Strecke Hamburg-Bremen konnte in der Nacht wieder aufgenommen werden. Die Strecke Hamburg-Hannover ist voraussichtlich am Nachmittag wieder befahrbar. Der Fernverkehr auf dieser Strecke konnte über Verden/Rotenburg (W) umgeleitet werden. Mit Fahrzeitverlängerungen muss gerechnet werden. Bei der S-Bahn Hannover verkehren die Linien S1, S2 und S5 seit Betriebsbeginn ohne Einschränkungen.

Nordrhein-Westfalen

Durch einen Oberleitungsschaden zwischen Bielefeld und Gütersloh konnte am Morgen die Ost-West-Verbindung zwischen Berlin und Köln bzw. Düsseldorf nicht durchgehend befahren werden. Der Verkehr wurde über Osnabrück umgeleitet. Es kam zu Fahrzeitverlängerungen.

Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen

Auch hier war noch mit zahlreichen Einschränkungen zu rechnen. Die Strecke Magdeburg-Berlin ist voraussichtlich ab Nachmittag wieder befahrbar. Die Strecke Leipzig-Bitterfeld-Magdeburg ist ebenfalls nicht befahrbar. Die Züge werden über Halle umgeleitet. Die Strecke Magdeburg-Stendal war am Morgen nur eingleisig befahrbar. Einschränkungen gibt es noch im Großraum Dresden.

Hotelzüge bereitgestellt

Die DB hatte in der vergangenen Nacht in Hamburg, Hannover, Bremen und Kassel-Wilhelmshöhe Züge bereitgestellt, in denen Fahrgäste übernachten konnten, weil sie ihre Reise nicht fortsetzen konnten. Zusätzliche DB-Mitarbeiter waren im Einsatz, um die Fahrgäste zu betreuen. Die Hotelzüge wurden stark genutzt.

Die Zugtickets mit Gültigkeit von gestern, 22. Juni, können am heutigen Freitag ohne weitere Bescheinigung für die Reise genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Tickets mit Zugbindung. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.


red/DB

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