Zugfahrt ohne Räumungsprüfung zugelassen? – Medienberichte legen möglichen Fehler nahe

© Feuerwehr Meerbusch

Medienberichten zufolge könnte die Zugkollision vom 5. Dezember 2017 bei Meerbusch-Osterath auf einen Fehler im Stellwerk zurückzuführen sein. Dies berichten zumindest vereinzelte Medien, die Hinweise dazu aus Ermittlerkreisen erhalten haben wollen. Demnach soll dem Lokführer des Personenzuges RE 32547 über Zugfunk die Erlaubnis zur Weiterfahrt erteilt worden sein, obwohl das schützende Blocksignal Halt zeigte und der folgende Gleisabschnitt (Blockabschnitt) noch durch einen Güterzug besetzt war.


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Der vorausfahrende Güterzug, auf den der Regionalzug am Dienstag (5. Dezember 2017) auffuhr, habe den bisherigen Ermittlungen zufolge ordnungsgemäß gehalten und auf ein Signal zur Einfahrt in den Bahnhof Meerbusch-Osterath gewartet. Der Blockabschnitt des Streckengleises war somit für den nachfolgenden Zugverkehr gesperrt. Aus einem internen Protokoll der Fahrdienstleitung, das der Redaktion von RP Online vorliegen soll, gehe offenbar hervor, dass kurz vor der Kollision der beiden Züge für den besagten Blockabschnitt eine Rotausleuchtung bestand. Diese zeigt dem Fahrdienstleiter an, dass das Gleis bereits besetzt ist. In diesem Fall wäre eine Räumungsprüfung durch den zuständigen Fahrdienstleiter nötig, bevor ein weiterer Zug dem vorausfahrenden folgen darf. „Die Fahrdienstleitung ordnet dann normalerweise ‚Fahren auf Sicht‘ an“, sagte ein Insider der Redaktion von RP Online. Dies scheint aber nicht geschehen zu sein. Denn nach der Vorbeifahrt des Personenzuges am Halt zeigenden Blocksignal, beschleunigte dieser wohl wieder auf die erlaubte Streckengeschwindigkeit. Der Lokführer des Personenzuges ging also möglicherweise vom Freisein des Streckenabschnittes aus.

Wie FOCUS ONLINE berichtet, befassen sich die Ermittler jetzt vor allem mit der Frage, warum der Fahrdienstleiter den vom Güterzug besetzten Blockabschnitt für den nachfolgenden Personenzug freigab. Dabei dürfte, dem Bericht zufolge, besonders der Verdacht interessieren, dass die vergebenen Zugnummern wohl fehlerhaft eingetragen waren. Das heißt, die Räumungsprüfung könnte am falschen Zug vollzogen worden sein.

Ob der Vorfall tatsächlich so passierte, bleibt ohne offizielle Bestätigung durch die Behörden mit Vorsicht zu betrachten und bislang reine Spekulation. Die Ermittlungen zur Unfallursache werden derzeit von der Bundespolizei und der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) durchgeführt.


red – aktualisiert am 07.12.2017, 10:12 Uhr

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