Lebensgefährliche Gleisüberschreitung: 14-jähriges Mädchen wird vom Zug erfasst und schwer verletzt

Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)

Mehr als einen Schutzengel hatte am Mittwoch (13. Dezember 2017) eine 14-jährige Schülerin auf dem Weg zur Schule. Anstatt die Unterführung zu benutzen, wollte das Mädchen um kurz nach 7 Uhr am Bahnhaltepunkt Buggingen von der Rheinseite her die Gleise überqueren. Dabei übersah sie den aus nördlicher Richtung herannahenden Schnellzug. Laut Zeugenaussagen hatte sie zu diesem Zeitpunkt Kopfhörer auf dem Kopf und war offensichtlich nicht in der Lage, den Zug wahrzunehmen.


Nach einer Mitteilung der Bundespolizei erkannte der Lokführer das Mädchen und leitete geistesgegenwärtig eine Schnellbremsung ein, betätigte die Zugpfeife und rettete damit der Schülerin vermutlich das Leben. Aufgeschreckt davon nahm die 14-Jährige den Zug in letzter Sekunde wahr und wich auf den Bahnsteig zurück. Dabei wurde sie jedoch noch an einem Bein vom Zug erfasst. Sie zog sich dabei schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen in Form eines Trümmerbruchs zu und musste durch einen Rettungswagen in die Freiburger Uniklinik eingeliefert werden. Der Lokführer war nach dem Vorfall nicht mehr in der Lage, seinen Dienst fortzusetzen und musste abgelöst werden.

Durch den Vorfall musste der gesamte Zugverkehr von 07:12 Uhr bis 07:58 Uhr eingestellt werden. Dadurch erhielten 16 Züge insgesamt 611 Verspätungsminuten. Zwei Züge fielen komplett, 6 Züge teilweise aus. Es mussten vier Ersatzzüge eingesetzt werden.

Die Bundespolizei nimmt diesen Vorfall nochmals zum Anlass, auf die Gefahren des Bahnbetriebs hinzuweisen. Züge fahren in diesem Streckenabschnitt bis zu 160 Stundenkilometer. Das Überschreiten von Gleisen ist mehr als fahrlässig, zumal eine Bahnunterführung in zumutbarer Nähe vorhanden ist. Züge nähern sich relativ geräuschlos. Wenn dann auch noch Kopfhörer mit Musikbeschallung benutzt werden, hat der oder die Betroffene normalerweise keine Chance die Gefahren wahrzunehmen. Ein Aufenthalt innerhalb der Gleise ist lebensgefährlich. Gleise dürfen grundsätzlich nur beim Fehlen einer Unterführung an gekennzeichneten Stellen überschritten werden. Im Falle von einer Betriebsstörung können erhebliche Regressforderungen entstehen.


red/BPol

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