BEG schreibt Regionalverkehre der „Augsburger Netze“ neu aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern plant, finanziert und kontrolliert, vergibt den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Raum Augsburg in einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung. Das bereits bestehende Angebot, das ab 2007 im Zuge des Regio-Schienen-Takts massiv um etwa zwei Millionen Zugkilometer pro Jahr aufgewertet wurde und zu einer Nachfragesteigerung von bis zu 70 Prozent geführt hat, soll fortgesetzt und weiter ausgebaut werden. Unter anderem sind die Streckenreaktivierung Gessertshausen – Langenneufnach, der dichte Takt im stadtnahen Bereich Augsburgs, ganztägige halbstündige Verbindungen zwischen Augsburg und München sowie sukzessive infrastrukturelle Verbesserungen Teil des Ausschreibungspakets.


Die bisherigen Netze E-Netz Augsburg und D-Netz Augsburg II werden auf zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 schreibt die BEG gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aus, da die Verkehre bis nach Ulm und Aalen reichen werden. Das Los 2 hingegen befindet sich ausschließlich in Bayern und enthält die Reaktivierung der Strecke Gessertshausen – Langenneufnach, hier wird die BEG alleiniger Auftraggeber sein. Die Vertragslaufzeit von neun Jahren (Los 2) bzw. zwölf Jahren (Los 1) setzt sich aus drei Betriebsstufen zusammen. Das Leistungsvolumen beträgt rund 10,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr und besteht aus folgenden Linien:

Los 1: Durchgehend elektrifizierte Strecken

  • Ulm Hbf – Augsburg Hbf – München Hbf
  • Würzburg – Treuchtlingen – /Aalen – Donauwörth – Augsburg Hbf – München Hbf

Los 2: Teilweise elektrifizierte Strecken

  • Schongau – Weilheim – Geltendorf – Augsburg-Oberhausen
  • Ingolstadt Hbf – Augsburg-Oberhausen
  • Eichstätt Stadt – Eichstätt Bf. (- Ingolstadt Hbf)
  • Zur Reaktivierung vorgesehen ist die Staudenbahn: Langenneufnach – Gessertshausen (- Augsburg Hbf)

Drei Betriebsstufen

Die Betriebsstufe 1 startet ab Ende 2021 zusammen mit der reaktivierten Staudenbahn. Nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm und des Projekts Stuttgart 21 sowie der weiteren Umbauten am und um den Augsburger Hbf („Mobilitätsdrehscheibe“)  wird die Betriebsstufe 2 gefahren. Die Betriebsstufe 3 beginnt mit Fertigstellung der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München voraussichtlich Ende 2026.

In der 1. Betriebsstufe wird das bisherige Fahrplankonzept weitgehend fortgeführt. Neu ist hier insbesondere: Die Linie Treuchtlingen – Würzburg wird aus dem E-Netz Würzburg herausgelöst und gehört künftig zum E-Netz Augsburg. Dies ermöglicht die 2-stündliche umsteigefreie Verbindung von München und Augsburg Richtung Ansbach und Würzburg.

Das bereits bestehende Fahrplanangebot wird durch folgende Maßnahmen für die beiden Lose ergänzt:

  • Umsteigefreie Fahrt auf der Strecke München – Augsburg – Nördlingen – Aalen im Zwei-Stunden-Takt (bisher nur am Wochenende). Die Züge von München nach Ulm verkehren tagsüber umsteigefrei ebenfalls im Zwei-Stunden-Takt. Zusammen mit zweistündlichen Umsteigeverbindungen bleibt die stündliche Fahrmöglichkeit erhalten.
  • Mindestens stündliche Bedienung der reaktivierten Staudenbahn auf der Strecke Gessertshausen – Langenneufnach. Im Berufs- und Schülerverkehr gibt es nach Augsburg durchgehende Fahrten sowie zusätzliche Züge, die optimal an die Schulzeiten in Neusäß und Diedorf angepasst sind. Diese Züge ersetzen auch die heutigen Pendelfahrten zwischen Augsburg und Gessertshausen.
  • Zusätzliche Züge im Berufs- und Schülerverkehr auf den Strecken Ansbach – Würzburg und Ansbach – Treuchtlingen.
  • Zusätzliche Verbindung im Berufsverkehr gegen 17:00 Uhr zwischen (München -) Dinkelscherben und Ulm. Die Verbindung gegen 21:30 Uhr von Augsburg nach Ulm entfällt.
  • Zusätzlicher Zug im Berufsverkehr gegen 6:30 Uhr ab Donauwörth nach Augsburg (- München). Die Verbindung gegen 17:30 Uhr auf der Linie Donauwörth – Augsburg entfällt.
  • Neuer Express-Zug Montag bis Freitag gegen 19:00 Uhr von Donauwörth über Nördlingen nach Aalen mit schnellem Anschluss nach Stuttgart
  • Neues Fahrplankonzept auf der Ammerseebahn zur Anpassung an den neuen Fahrplan Buchloe – Geltendorf – München nach der Elektrifizierung der Strecke München – Memmingen – Lindau mit um 30 Minuten versetzten Fahrplanzeiten sowie geänderten Anschlüssen, insbesondere in Geltendorf und Weilheim
  • Bedienung der geplanten neuen Halte in Brunnen und Würzburg-Heidingsfeld Ost

In der Betriebsstufe 2 wird aufgrund der erheblich verkürzten Fahrzeit ein deutlich ausgeweitetes Fernverkehrsangebot zwischen Stuttgart und München erwartet. Solange die Strecke Augsburg – Ulm nicht ausgebaut ist, wird dies voraussichtlich vermehrt zu Überholungen und Fahrzeitverlängerungen im Regionalverkehr führen.

Gleichzeitig ist in der Betriebsstufe 2 das geplante neue Wendegleis in Augsburg-Oberhausen berücksichtigt. Dieses ermöglicht umsteigefreie Fahrten von Ingolstadt über Schrobenhausen, Aichach und Friedberg bis Augsburg-Oberhausen mit optimalen Verknüpfungen zur Straßenbahn. Werktags verkehren die Züge ganztags alle 15 Minuten von Friedberg bis Oberhausen, womit ein weiterer wichtiger Baustein des Regio-Schienen-Takts umgesetzt wird.

In Betriebsstufe 3 wird die Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke der S-Bahn München zu einem abermals neuen Fahrplankonzept zwischen München und Buchloe führen mit neuer Regional-S-Bahn im 30-Minuten-Takt von Buchloe über Geltendorf in die neue Stammstrecke in München. Damit kann auf der Ammerseebahn wieder zu dem bewährten heutigen Fahrplankonzept zurückgekehrt werden.

Eventualpositionen und Mehrleistungspreis

Im Rahmen einer Eventualposition wird ein ganztägiger 30-Minuten-Takt an Samstagen von Augsburg nach Dinkelscherben und Aichach angefragt. Die Bestellung dieser Züge hängt vom Preisangebot der Bieter des Wettbewerbsverfahrens und den finanziellen Möglichkeiten der BEG ab. Daneben wird für eventuell weitere Zusatzleistungen ein sogenannter Mehrleistungspreis angefragt, der es in Abhängigkeit von seiner Höhe ermöglicht, während der Vertragslaufzeit z.B. einen Stundentakt am Wochenende zwischen Donauwörth und Aalen nachzubestellen.

Fahrzeuge

Die Fahrzeuge im Los 1 der Augsburger Netze müssen für mindestens 160 und die im Los 2 für mindestens 120 Stundenkilometer zugelassen sein. Dies können sowohl niederflurige Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2008 als auch Neufahrzeuge sein. Sollte es der Bieter vorziehen, Neufahrzeuge einzusetzen, gewährt die BEG im Los 1 einen Neufahrzeugbonus und eine Kapitaldienstgarantie. Im Los 2 ist eine Wiedereinsatzgarantie für Neufahrzeuge vorgesehen. Werden Gebrauchtfahrzeuge eingesetzt, ist das Verkehrsunternehmen verpflichtet, diese in einen neuwertigen Zustand zu versetzen.

Insgesamt wird ein großer Wert auf einen angemessenen und zum Teil höherer Fahrkomfort gelegt. So werden teilweise größere Sitzabstände oder klappsitzfreie Durchgänge gefordert. Weitere Verbesserungen, wie Gepäckracks, ein hoher vis-à-vis Anteil der Sitze und Fensterteiler, die zum Sitzteiler passen oder klappsitzfreie Mehrzweckbereiche gehen positiv in die Bewertung der Angebote ein.

Barrierefreiheit

Besonderen Wert legt die BEG auf die Barrierefreiheit. Die Fahrzeuge müssen einen stufenfreien Einstieg an Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 Zentimetern (Los 1) bzw. 55 Zentimetern (Los 2) über Schienenoberkante ermöglichen. Damit können die Fahrgäste an fast allen barrierefrei ausgebauten Stationen künftig auch stufenfrei in die Züge gelangen. Auch an niedrigeren Bahnsteigen (38 bis 76 Zentimeter) müssen mobilitätseingeschränkte Reisende ohne Voranmeldung ein- und aussteigen können. Dazu muss der künftige Betreiber jeden Zugteil mit einer rollstuhlgerechten Einstiegshilfe ausstatten. Zudem verlangt die BEG eine rollstuhlgerechte Toilette und mindestens zwei Rollstuhlplätze je Zugteil. Wenn der Bieter Neufahrzeuge einsetzt, müssen diese den neuesten Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen.

Hohe Qualitätsanforderungen

Um den Fahrgästen einen hohen Komfort und umfangreichen Service zu bieten, gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Sauberkeit und Serviceorientierung. Im Interesse einer hohen Pünktlichkeit wurden sogenannte Mindestwendezeiten vorgegeben. So darf beispielsweise ein Zug, der in München ankommt, frühestens nach 20 Minuten zurück Richtung Augsburg fahren. Damit wird vermieden, dass sich die Verspätung eines angekommenen Zugs auf Gegenzüge überträgt. Die Zugbegleitquoten werden in beiden Losen gegenüber dem Status Quo deutlich erhöht. Die Sitzplatzkapazitäten, die schon in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht wurden, werden entsprechend der erwarteten Nachfrage, unter besonderer Berücksichtigung des Berufs- und Schülerverkehrs sowie des Freizeitverkehrs an Wochenenden, festgelegt. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch Entgeltminderungen (sogenannte Pönale) bestraft. In diesem Vertrag kommt das neue Pünktlichkeits­messsystem der BEG zur Anwendung, durch das unter anderem Verspätungen abhängig von ihrer tatsächlichen Dauer pönalisiert werden. Des Weiteren muss das Verkehrsunternehmen am Qualitätsmesssystem der BEG teilnehmen. Damit prüft die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Fahrgastinformation im Zug, die Kompetenz und Serviceorientierung der Zugbegleiter, den Vertrieb, d. h. Fahrscheinautomaten und personenbediente Verkaufsstellen, und die Kundenorientierung bei Beschwerden.

Vorgaben zur Fahrgastinformation

Die Züge müssen mit einem kundenfreundlichen Echtzeit-Fahrgastinformationssystem ausgestattet werden: Monitore in den Zügen sollen über aktuelle Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten sowie Anschlussbeziehungen an den jeweiligen Bahnhöfen informieren. Alle relevanten Soll- und Echtzeitdaten müssen zudem an DEFAS Bayern, den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme, fließen. Neufahrzeuge sind auf die Nachrüstung von Fahrgast-WLAN und Repeatern vorzubereiten.

Tarif und Vertrieb

Die Fahrgäste müssen ohne besonderen Aufwand jederzeit Tarifinformationen erhalten und einen Fahrschein kaufen können. Das gilt für Verbundfahrscheine und solche nach dem Nahverkehrstarif für Regionalzugfahrten über Verbundgebiete hinaus. Gewünscht wird auch der zusätzliche Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen.

Im Interesse der Fahrgäste gibt die BEG für personenbediente Verkaufsstellen Mindestöffnungszeiten vor. An einigen Bahnstationen fordert die BEG barrierefrei erreichbare Fahrausweisautomaten mit Zusatzfunktion: Per Knopfdruck soll ein Servicemitarbeiter per Video live gerufen werden können, um bei Tarif- und Fahrplanauskünften sowie beim Fahrscheinkauf zu helfen; alle übrigen Stationen verfügen mindestens über einen Fahrausweisautomaten.

Personalübergang

Die BEG gibt für den Fall des Betrei­ber­wechsels dem Gewinner der Ausschreibung vor, dass er vom Altbe­treiber die für die Erbringung der Verkehrs­leistung beschäf­tigten Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer übernimmt.

Bruttovertrag mit Anreizelementen

Die BEG beabsichtigt den Verkehrsdurchführungsvertrag für das Ausschreibungsnetz „Augsburger Netze“ als Bruttovertrag mit Anreizelementen zu gestalten:

Der Bruttovertrag mit Anreizelementen garantiert dem Betreiber ein festes Bestellerentgelt. Die BEG übernimmt bei dieser Form des Vertrags das Erlösrisiko, der Betreiber kann eine Prämie bei gestiegenen Fahrgastzahlen erhalten. Bei steigendem Fahrgastaufkommen profitieren damit sowohl der Freistaat als auch der Betreiber.


red/BEG

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