Mädchen blockieren Bahnschranken für Selfies am Gleis – Bundespolizei muss ausrücken

Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)

Am Samstag (6. Januar 2018) gegen 17:10 Uhr meldete ein Lokführer in der Ortslage Halberstadt, dass Jugendliche die Schranken am Bahnübergang Rote Föhr festhielten. Zu dieser Zeit liefen bereits Störungsmeldungen bei der Deutschen Bahn auf und die Züge mussten mit stark reduzierter Geschwindigkeit verkehren.


Einer Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg zufolge wurde ein Streifenwagen zum Ereignisort beordert. Die Beamten trafen dort auf zwei Mädchen, die sich auf die Bahnschranke stützten. Die beiden 13- und 14-Jährigen wurden sofort aus dem Gefahrenbereich geholt. Nach eigenen Angaben wollten sie an den Gleisen und an der Bahnschranke Fotos bzw. Selfies von sich machen. Die Mädchen wurden eindringlich über die Gefahr ihrer Aktion belehrt und wenig später an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Der unbefugte Aufenthalt an Bahnanlagen oder in Gleisen stellt eine erhebliche Ordnungswidrigkeit gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dar und kann im Bereich der Eisenbahnen des Bundes mit einem Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Selfies auf Bahnanlagen enden oft tödlich

Mit Sorge beobachtet die Bundespolizei den gefährlichen Trend, dass zumeist junge Mädchen auf Gleisen sogenannte „Selfies“ aufnehmen. Dabei wählen sie oft die Bahnschienen als Hintergrundmotiv. Die Fotos werden dann in diversen sozialen Netzwerken eingestellt und sollen Mut, Fernweh, den Lebensweg oder die Unzertrennlichkeit zwischen zwei Freunden symbolisieren. Die Gefahr, die sich durch solch ein Handeln ergibt, wird fast immer unterschätzt. Das Fotografieren selbst beansprucht die gesamte Aufmerksamkeit, die Umgebung gerät dabei schnell aus dem Fokus. Selbst bei Windstille hört man die modernen Züge zu spät. Eine Bahn, die sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern nur 2,25 Sekunden. Auch die Sogwirkung, die von einem vorbei rasenden Zug ausgeht, wird unterschätzt. Es gab bereits mehrere tödliche Unfälle im Bundesgebiet, bei denen die Ermittlungen ergaben, dass zuvor Fotos geschossen wurden.

Die Bundespolizei informiert in Informationsveranstaltungen wie an Schulen oder in gezielten Präventionsgesprächen über die Gefahren auf Bahnanlagen. So wird sie auch nach dem aktuellen Vorfall auf die beiden Mädchen zugehen.


red/BPol

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