Mangelndes Vegetationsmanagement? – DB Netz AG reagiert auf Vorwurf der Städtebahn Sachsen

Nachdem es am Dienstag (9. Januar 2018) zu drei Unfällen infolge umgestürzter Bäume kam, erhob die Städtebahn Sachsen gegenüber dem Schienennetzbetreiber DB Netz AG den Vorwurf, die Sicherheit des Bahnbetriebs durch einen mangelnden Vegetationsrückschnitt unnötig zu gefährden. Die Städtebahn Sachsen stellte daraufhin den Zugbetrieb auf dem Streckenabschnitt Heidenau-Altenberg bis auf Weiteres ein und fordert von dem Netzbetreiber eine zügige Behebung der Missstände (Bahnblogstelle berichtete). Jetzt reagiert die Bahn auf den Vorwurf.


Am 9. Januar 2018 ereigneten sich drei schwere Kollisionen von Zügen mit umgestürzten Bäumen. Die Städtebahn Sachsen hat daraufhin den Betrieb auf der Strecke zwischen Heidenau und Altenberg (RB 72) bis auf Weiteres eingestellt. (Foto: © Städtebahn Sachsen)

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt die Deutsche Bahn mit, dass es am 9. Januar 2018 aufgrund eines orkanartigen Sturms mit Windstärke 10 zu Beeinträchtigungen auf der Bahnstrecke zwischen Heidenau und Altenberg kam. Infolge des Sturms ereigneten sich auf dem besagten Streckenabschnitt mehrere Unfälle mit umgestürzten Bäumen. Das Unternehmen bedauere die Auswirkungen für die Fahrgäste sehr, sagte ein Pressesprecher der Deutschen Bahn gegenüber Bahnblogstelle. Weiter heißt es: „Die DB Netz AG hat sofort gehandelt und weitere kurzfristige Maßnahmen ergriffen. Nach der sofortigen Räumung der betroffenen Bereiche, wird aktuell die Vegetation in den relevanten Bereichen unabhängig der Besitzverhältnisse entfernt und Bäume, die sich durch den Sturm nicht mehr als standsicher zeigen, gefällt.“

Nach Angaben des Bahnkonzerns weist die DB Netz AG den grundsätzlichen Vorwurf des mangelnden Vegetationsmanagements entschieden zurück. „Baumstürze in der Vergangenheit ereigneten sich durch Unwetter, deren Auswirkungen sich nie vollumfänglich vorhersagen lassen“, so der Bahnsprecher. Die besagte Strecke befinde sich seitens der DB Netz AG zudem „in nachhaltiger Vegetationspflege unter strikter Anwendung aller relevanten Richtlinien.“ Für die Arbeiten seien intensive Abstimmungen mit den zuständigen Umweltbehörden und auch mit privaten Anliegern notwendig. Hier ist die DB eigenen Angaben zufolge auf die Zustimmung der Beteiligten angewiesen, bevor notwendige Vegetationsarbeiten durchgeführt werden können. Der Bahnsprecher ergänzt: „Sobald sich Bäume auf Privatgrundstücken befinden, ist ein Eingriff in die Vegetation juristisch nur möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt oder Gefahr in Verzug ist.“ Hier habe die Deutsche Bahn auch in der Vergangenheit umgehend reagiert.

Die DB Netz AG sei auch in den letzten Wochen zu diesem Thema mit Verantwortlichen der Städtebahn Sachsen im Austausch und werde diesen auch weiterhin pflegen, heißt es aus der Berliner Konzernzentrale.

Abschließend erklärt der Bahnsprecher, dass der Vegetationsrückschnitt der DB auch unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes mit dem obersten Ziel eines sicheren und verlässlichen Bahnbetriebs erfolge. Die DB arbeite bereits seit 2007 kontinuierlich an der Umsetzung eines Präventionsprogramms. Der Rückschnitt erfolge dabei auf mindestens 6 Metern rechts und links der Gleise. Bäume an den Strecken würden regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben inspiziert.


red

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