Staatsanwaltschaft: „Keine Anhaltspunkte für Gefährdung“ – Gleisabsenkung bei Rastatt bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen

Baustelle Rastatt am 21.08.2017 Foto: Thomas Niedermüller / DEUTSCHE BAHN
© DB AG / Thomas Niedermüller

Die Gleisabsenkung bei Rastatt, die sich am 12. August 2017 aufgrund von Tunnelbauarbeiten unterhalb der Bahnstrecke ereignete, bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden mitteilt, werde sie kein Ermittlungsverfahren eröffnen.


Nach Angaben der Behörde erstatteten mehrere Personen – teils anonym – Strafanzeige gegen den Infrastrukturvorstand der DB Netz AG sowie gegen weitere Verantwortliche der Deutschen Bahn AG und der am Tunnelbau beteiligten Unternehmen. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wies die Anzeigen zurück und sah von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens ab. Nach eigenen Angaben habe sie bereits Mitte November 2017 keinen Anfangsverdacht für eine Straftat erkennen können.

„Die in den verschiedenen Strafanzeigen vorgebrachten Behauptungen und Vermutungen wie auch die in der Presseberichterstattung bekannt gewordenen Vorgänge ergaben nach eingehender Prüfung keine zureichenden Anhaltspunkte, dass sich in diesem Zusammenhang Personen wegen Straftaten des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr oder der fahrlässigen Baugefährdung strafbar gemacht haben könnten.“ Die Ermittlungsbehörde teilt weiter mit: „Maßgeblich für diese Entscheidung sei unter anderem, dass keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert vorlagen, dass also die konkrete Gefahr bestanden hätte, dass Züge und die darin Reisenden zu Schaden kommen würden.“

Nach Feststellung des Wassereintritts im Tunnel um 10:47 Uhr war um 11:03 Uhr eine Streckensperrung erfolgt. Zwar waren in diesem Zeitraum von 16 Minuten noch ein ICE, ein Güterzug und ein Regionalzug über die betreffende Stelle gefahren, aber erst ab 11:18 Uhr war, eine Gleisabsenkung erfolgt, die eine Herabsetzung der Geschwindigkeit der Züge erforderlich gemacht hätte, so die Staatsanwaltschaft.


red

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