Schweiz: Kollision zweier Güterzüge im Mai 2015 durch Lokführer ohne Fahrberechtigung hervorgerufen

© SBB (Archivfoto)

Am 5. Mai 2015 stießen zwei Güterzüge in Erstfeld auf Höhe einer Weiche seitlich zusammen. Es entgleisten beide Lokomotiven des durchfahrenden Güterzuges und vier Wagen eines zweiten abfahrenden Güterzuges.

Wie nun ein Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zeigt, hatte der Lokführer des abfahrenden Güterzuges das für ihn geltende und Halt zeigende Zwergsignal ignoriert und den Fahrbegriff – der für den durchfahrenden Zug bestimmt war – für sich zum Anlass genommen, abzufahren. Er hatte seinen Zug daher laut SUST-Bericht „ohne Fahrberechtigung“ beschleunigt. Kurz darauf fuhr der durchfahrende Zug dem bereits abgefahrenen zweiten Güterzug in die Flanke.

Nach Angaben der SUST begünstigte die Anordnung der Signalstandorte und die Linienführung der Gleisanlage die Fehlhandlung durch den Lokführer des abfahrenden Zuges. Im Nachgang des Ereignisses wurde mit der Instandsetzung der Gleisanlage die Signalsituation verbessert, um künftig derartige Situationen zu vermeiden.

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Situation an der Unfallstelle. Rot: der abfahrende Güterzug. Grün: der durchfahrende Güterzug und die für ihn eingestellte Zugfahrstrasse über Gleis A2 und Gleis A71 (gestrichelte grüne Linie). Quelle: SUST

red/SUST

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