Höchst lebensgefährliche Situation: Trainspotter klammert sich an Fahrleitungsmast neben 15.000-Volt-Oberleitung

In den sozialen Medien ist kürzlich ein Foto aufgetaucht, dass einen Eisenbahnfilmer/-fotografen – einen sogenannten Trainspotter – klammernd an einem Fahrleitungsmast zeigt. Nach Angaben des Facebook-Accounts „Lokführer“ soll das Foto an einer Bahnstrecke im Raum Hof aufgenommen worden sein.


© Bahnblogstelle

Trainspotting ist für viele junge aber auch ältere Menschen sicher ein wunderbares Hobby. Allerdings sollte man dabei niemals die Sicherheit des Bahnverkehrs – und vor allem des eigenen Lebens aus den Augen verlieren. Der hier abgebildete waghalsige Aufenthalt eines Mannes am Mast der Oberleitungsanlage ist höchst lebensgefährlich. Denn die Oberleitung, die elektrische Triebfahrzeuge mit Strom versorgt, führt eine Spannung von 15.000 Volt. Bereits ein geringer Abstand kann unter Umständen zu einem Spannungsüberschlag führen. Immerhin befindet sich der Mann hier nur wenige Zentimeter neben spannungsführenden Teilen. Darüber hinaus besteht Absturzgefahr.

Da dem Mann sein gefährliches Handeln offenbar nicht bewusst ist, kann man nur eindringlich davor warnen, sich derart in Lebensgefahr zu bringen!

Ob sich die Person hier möglicherweise durch ihr Handeln zusätzlich strafrechtlich oder ordnungswidrig verhält, war durch die Bundespolizei zunächst nicht in Erfahrung zu bringen. Unbekannt ist auch, ob die Bundespolizei bereits Ermittlungen bezüglich des Vorfalls angestellt hat.

Mögliche Straftaten, die hier unserer Ansicht nach in Betracht kämen, wären ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB). Aber auch eine Ordnungswidrigkeit kommt möglicherweise infrage. Nach § 64b EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt. Ebenso verboten ist der Aufenthalt innerhalb der Gleise, ohne dass dies durch die Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist.

Vorsicht auf Bahnanlagen und vor elektrischem Strom in Oberleitungen

© Bundespolizei

Generell gilt, so warnt auch die Bundespolizei auf ihrer Internetseite, dass sich jedes Jahr schwere Unfälle – vor allem aus Leichtsinn, Unwissenheit und Abenteuerlust ereignen. Bereits die Nähe zur stromführenden Oberleitung, beispielsweise durch das Besteigen von Bahnwaggons oder Anlagen, kann schnell mit schwersten Verletzungen oder gar tödlich enden!

Der menschliche Körper, der zu zwei Dritteln aus Wasser besteht, wird in diesem Moment zum „leitenden Gegenstand“. Deshalb haben auch Drachen und Modellflugzeuge in der Nähe von Ober- und Hochspannungsleitungen nichts verloren, warnt die Bundespolizei.


red – aktualisiert am 01.02.2018, 14:53 Uhr

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