Selfies auf Oberleitungsmast – Polizeibeamte holen Mädchen aus Gefahrenbereich

Warnhinweis: Die Oberleitung führt eine Hochspannung von 15.000 Volt! Es besteht Lebensgefahr! (Foto: © Bahnblogstelle)

Am Samstag (3. Februar 2018) mussten die Bundespolizei und die Landespolizei Chemnitz zur Abwehr einer Gefahr im Bahnbereich ausrücken. Gegen 11:50 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Chemnitz informiert, dass auf der Strecke Chemnitz – Mittweida in der Nähe des Haltepunktes Altmittweida zwei Mädchen auf einen Oberleitungsmast klettern. Einige Minuten später traf die erste Streifenbesatzung am Ereignisort ein. Die beiden Mädchen wurden dort unverletzt angetroffen. Den beiden 12- und 13-Jährigen war nicht bewusst, in welcher Gefahr sie schwebten. Sie haben lediglich ein paar schöne „Selfies“ von sich machen wollen. Die Beamten übergaben die beiden Mädchen wohlbehalten ihren Eltern.

Gleisanlagen sind keine Fotostudios!

Die Bundespolizei warnt: Jedes Jahr verunfallen Personen, die aus Unwissenheit, Leichtsinn oder Abenteuerlust sich unerlaubt im Bereich von Gleisen oder Oberleitungen aufhalten. Fast alle diese Unfälle enden mit schwersten Verletzungen oder tödlich. So muss z.B. eine stromführende Leitung nicht berührt werden, bereits die Nähe zu dieser genügt für einen Stromschlag. Oberleitungen haben eine Spannung von 15.000 Volt (und damit 65mal mehr als eine heimische Steckdose) und eine Stromstärke von über 1.000 Ampere.


red/BPol

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