„Solche Fotos sollen künftig gar nicht erst entstehen“ – Sächsische Zeitung reagiert auf Kritik nach fragwürdiger Fotoveröffentlichung

Am vergangenen Sonntag berichteten wir über ein fragwürdiges Fotomotiv, das die Sächsische Zeitung wenige Tage zuvor in einem Artikel mit der Überschrift „Mit eigenen Texten auf die Bühne“ veröffentlichte. Dieses Bild zeigt die 18-jährige Lea Marie N. posierend im Gleisbereich. Nun reagiert die Zeitung auf die Kritik und wolle dafür sorgen, dass solche Fotos künftig gar nicht erst entstehen.


Der abfotografierte Online-Artikel auf sz-online.de (Foto: © Bahnblogstelle)

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt die DDV Mediengruppe mit, dass das Foto „als Illustration zu einem Porträt über die Poetry-Slamerin“ Lea Marie N. diente. Weiter heißt es: „Es bestand in keinster Weise die Absicht, den Aufenthalt auf Bahngleisen zu verharmlosen. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, bedauern wir das sehr.“

Die Redaktion nehme den „Hinweis zum Verhalten auf den Gleisen sehr ernst“ und wolle den Sachverhalt in einer Redaktionssitzung auswerten. Die nach der Veröffentlichung eingegangene Kritik sei Anlass, „alle Kollegen für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema zu sensibilisieren. Damit solche Fotos künftig gar nicht erst entstehen bzw. um deren Verwendung auszuschließen.“

In der Antwort heißt es zudem, dass „der Druck, auch der zeitliche, dem eine Tageszeitung täglich unterworfen ist“, nicht dazu führen dürfe, „die journalistische Sorgfaltspflicht außer Acht zu lassen.“

Der betreffende Artikel wurde mittlerweile aus der Online-Ausgabe der SZ entfernt.

Rechtlich betrachtet, handelt es sich beim Betreten des Gleisbereichs um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Denn das Betreten von Gleisen ist Personen, die dazu nicht berechtigt sind, grundsätzlich verboten (§§ 62 – 64 i.V.m. § 64 b EBO). Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs, wie z.B. bei einer eingeleiteten Gefahrenbremsung wegen Personen am und im Gleisbereich, kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden (§ 315 StGB).

Gefährlicher Trend wird verharmlost

Ein Nebeneffekt derartiger Abbildungen in Zeitungen und anderen Pressemedien (ohne jegliche journalistische Einordnung) ist, dass die Gefahren auf Bahnanlagen bewusst oder unbewusst verharmlost werden. Denn ein gefährlicher Trend, vor dem Bahnunternehmen und Bundespolizei seit Jahren warnen, ist nach wie vor, dass vor allem Kinder und Jugendliche Fotos und Selfies im Gleisbereich erstellen und sich dabei oft tödliche Unfälle ereignen.


red – aktualisiert am 21.02.2018, 10:39 Uhr

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