Illegal Eingereister versteckt sich unter abfahrbereitem Zug – Gaffer springt ebenfalls ins Gleis

© Bundespolizei (Symbolbild)

Ein 27-jähriger afghanischer Staatsbürger beschäftigte am Dienstagmittag (6. März 2018) am Freiburger Hauptbahnhof zwei Streifen der Bundespolizei. Der Mann, der kurz zuvor mit einem ICE aus der Schweiz illegal eingereist war, hatte für seine Fahrt von Basel nach Freiburg auch keine Fahrkarte gelöst. Ein Zugbegleiter informierte die Bundespolizei, die den ausweislosen, fahrscheinlosen und angetrunkenen Mann nach Eintreffen des Zuges im Hauptbahnhof festnehmen wollte. Als der 27-Jährige die uniformierten Beamten sah, sprang er in ein Nachbargleis und kletterte unter eine abfahrbereite S-Bahn. Dort legte er sich quer über die Gleise und verhinderte die Abfahrt des Zuges. Die Bundespolizei sperrte über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn zwei Gleise des Hauptbahnhofs, um Gefahren für Leib oder Leben des Mannes auszuschließen.

Nur mit Hilfe einer zweiten Streife gelang es den Mann nach mehreren Minuten unter der S-Bahn hervorzuholen. Wieder auf dem Bahnsteig angekommen, wurde der 27-Jährige aggressiv, schlug mit dem Ellenbogen nach den Bundespolizisten und trat mehrfach zu.

Die Bundespolizei stellte bei dem Mann einen Alkoholwert von 2,25 Promille fest und ließ ihn in der Universitätsklinik vorführen. Er wurde später in das Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen eingeliefert. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Erschleichen von Leistungen wurden Strafanzeigen gestellt.

Durch den Einsatz der Bundespolizei im Gleisbereich erhielten vier Züge insgesamt 35 Minuten Verspätung.

Auch das noch: Gaffer springt ebenfalls ins Gleis

Als die Beamten versuchten den Afghanen unter dem Zug vorzuholen, sprang zudem ein 23-Jähriger ins Gleis vor die stehende S-Bahn, um seine Schaulust zu befriedigen. Die Bundespolizei fertigte gegen den Gaffer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da das Betreten der Gleise für unbefugte Personen verboten ist. Der 23-Jährige muss nun mit einer Verwarnung in Höhe von 25 Euro rechnen.


red/BPol

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