Schweiz: Bundesverwaltungsgericht hat entschieden – SBB darf alle neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge einsetzen

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. März 2018 entschieden, dass die SBB alle – auch die noch nicht fertiggestellten – neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) vom Typ Twindexx Swiss Express (SBB RABe 502) für Fahrten mit Reisenden einsetzen darf. Vorausgegangen war eine Verbandsbeschwerde von Inclusion Handicap, da die neuen Züge aus Sicht der Organisation nicht behindertengerecht konstruiert seien. Die SBB begrüßt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.


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Wie die SBB mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) der Beschwerde des Dachverbands der Behindertenorganisationen auch für die noch nicht fertiggestellten Züge die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit kann die FV-Dosto-Flotte gemäß der befristeten Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) bis zum 30. November 2018 eingesetzt werden. Das Gericht folgte der Argumentation der SBB, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse am Einsatz des FV-Dosto bestehe. Das BVGer hält in seinem Urteil fest, dass Menschen mit Behinderungen durch den Einsatz des Rollmaterials kein Nachteil erwachse. Die neuen Züge stellten gegenüber dem alten Rollmaterial eine Verbesserung dar. Der jetzigen Entscheidung ging eine Zwischenverfügung vom 14. Februar 2018 voraus, in welcher das Gericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung in Bezug auf sechs bereits fertiggestellte Fahrzeuge (zwei IC200, zwei IR200 und zwei IR100) entzogen hatte.

Nachdem die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge seit dem 26. Februar 2018 erfolgreich mit Reisenden im Einsatz sind, kann die SBB nun alle neuen Twindexx-Züge nach Fertigstellung auf ausgewählten Strecken einsetzen und somit schrittweise in den Betrieb aufnehmen. Weiter kann durch den Einsatz der neuen Züge älteres Rollmaterial ersetzt und den Fahrgästen ein höherer Fahrkomfort geboten werden, so die SBB.

Die SBB werde nun, bevor die neuen Züge zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 voll in den neuen Fahrplan integriert werden, die neuen Fahrzeuge im Alltagsbetrieb hinsichtlich ihrer Funktionstauglichkeit und Zuverlässigkeit im Rahmen der Betriebseinführung ertüchtigen. Die Züge werden in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich HB–Bern und/oder als RegioExpress auf der Strecke Zürich HB–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen die neuen Züge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen Intercity-Linien zum Einsatz.


red

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