Zugbegleiterin durch Gipsarm verletzt – Bundespolizei stellt Täter

© Bundespolizei (Symbolbild)

Am Samstag (24. März 2018), gegen 13 Uhr, kontrollierte eine 54-jährige Zugbegleiterin in einem Zug von Stendal Richtung Magdeburg einen jungen Mann. Da der Reisende schlief, weckte sie ihn vorsichtig und bat um seinen Fahrausweis. Dieser Bitte kam der 23-Jährige jedoch nicht nach und begab sich zur Tür des Reisezugwagens. Der nächste Haltepunkt des Zuges war Mahlwinkel. Kurz vor dem Halt sprach die Zugbegleiterin den Mann erneut an und bat um die Fahrkarte. Der 23-Jährige schlug daraufhin der 54-Jährigen mit seinem Gipsarm ins Gesicht und flüchtete beim Halt in Mahlwinkel. Die Zugbegleiterin erhielt durch diese Attacke eine geschwollene Unterlippe und Wange. Sie brach ihren Dienst beim Halt in Magdeburg ab und begab sich in ärztliche Behandlung. Zuvor informierte sie jedoch die Bundespolizei über die Tat und erstattete Anzeige.

Durch Zeugenhinweise wurde wenig später bekannt, dass sich der Täter mit dem Gipsarm nun in der darauffolgenden Bahn von Mahlwinkel nach Magdeburg befand. Hier angekommen wurde er sofort von eingesetzten Bundespolizisten gestellt. Den Tatvorwurf des Erschleichens von Leistungen, der räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil der 54-jährigen Zugbegleiterin gab er zu, wollte sich jedoch nicht weiter dazu äußern. Strafanzeigen werden durch die Bundespolizei gefertigt.


red/BPol

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