Bundespolizeiinspektion Rostock registriert über 128 unerlaubte Gleisüberschreitungen seit Jahresbeginn

Blick durch die Wärmebildkamera: Bundespolizei beobachtet Personen im Gleisbereich. © Bundespolizei (Archivfoto)

Insgesamt 128 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Gleisüberschreitungen mit einem Verwarngeld von jeweils 25 Euro (insgesamt 3.200 Euro) wurden innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2018 durch die Bundespolizei und Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn festgestellt. Entweder wurden Gleise an nichtzugelassener Stelle überschritten oder aber Schrankenanlagen umgangen bzw. umfahren und Lichtsignalanlagen missachtet. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind die Anzahl der erteilten mündlichen Verwarnungen ohne Verwarngeld und eine entsprechend hohe Dunkelziffer. Höhepunkt war die Feststellung von 14 unerlaubten Gleisüberschreitungen innerhalb von fünf Stunden und dies oftmals auch noch vor den Augen von Kindern. Auch diverse Wiederholungstäter waren laut Polizeiangaben unter den Feststellungen. So wurde ein Mann bereits fünf Mal erwischt und zur Kasse gebeten.

Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Rostock erstreckt sich auf 956 Streckenkilometer sowie 124 Bahnhöfe und Haltepunkte in den Landkreisen Rostock, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie auf die Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Rostock.

Die Bundespolizei warnt vor derartigem Verhalten: „Meist sind es nur wenige Meter und nur ein paar Sekunden, die man einspart. Doch diese paar Sekunden können über Leben und Tod entscheiden!“, sagt Bundespolizei-Sprecher Frank Schmoll. Von Dezember 2017 bis Ende März 2018 mussten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Rostock sechs Streckensperrungen veranlasst und durch Triebfahrzeugführer 10 Schnellbremsungen eingeleitet werden, weil sich Personen oder Pkw im Gleis bzw. Gleisnähe befanden. In zwei Fällen wurden die Beteiligten mit erheblichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert und in fünf weiteren endete es tödlich.

In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei nochmals ausdrücklich an alle Nutzer von Bahnanlagen, dass diese nur an den dafür zulässigen Stellen zu überqueren sind. „Seien Sie vor allem ein positives Vorbild, insbesondere, wenn Kinder in der Nähe sind“, so Schmoll weiter. Zudem weißt die Bundespolizei darauf hin. dass Züge mit hoher Geschwindigkeit verkehren und dabei sehr leise und oft erst zu spät erkannt werden. Die Bremswege von Schienenfahrzeugen sind deutlich länger als im Straßenverkehr. Eltern werden auch gebeten, ihre Kinder für die Gefahren zu sensibilisieren, damit Schlimmeres vermieden werden kann.


red

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