Baubeginn für neues Güterverkehrszentrum in Hof – Aigner: „Enorme Potenziale für die Zukunft“

© Contargo / Jochen Bake

„Dies ist ganz im Sinne unserer Verkehrspolitik: eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, wo dies sinnvoll ist“, betonte Bauministerin Ilse Aigner vor wenigen Tagen beim Spatenstich zum Baubeginn des Güterverkehrszentrums Hof. Das GVZ soll künftig eine Schnittstellenfunktion zwischen den Nordsee- und Adria-Häfen einnehmen und einen Knotenpunkt in Richtung Tschechien, Osteuropa und zur ‚neuen Seidenstraße‘ bilden. Der Förderbescheid des Freistaats Bayern in Höhe von mehr als 6,5 Millionen Euro wurde Ende 2017 der Stadt Hof übergeben.


© CSU-Fraktion Hof

Das ehemalige Containerterminal wird zu einem Güterverkehrszentrum (GVZ) mit Containerlagerplatz ausgebaut. Nach der erfolgreichen Umsetzung der ersten Realisierungsstufe, in der überwiegend Abbrucharbeiten erfolgten, startet jetzt mit der zweiten Stufe der eigentliche Bau des Güterverkehrszentrums. Teil dieser Bauphase sind Lärmschutzmaßnahmen, der Rückbau der Gleisanlagen, der Bau einer Erschließungsstraße sowie Flächenertüchtigungen.

„Die Lage des GVZ und die zu erwartenden Entwicklungen im Güterverkehr zeigen für die Zukunft enorme Potenziale“, führte Aigner aus.  Aufgrund der günstigen verkehrsgeographischen Lage von Hof können sowohl Süd- und Mitteldeutschland als auch Tschechien und Polen in kurzer Zeit erreicht werden. Das GVZ ist straßenseitig direkt an die Bundesstraßen B 2 und B 15 angebunden. Die Autobahnen A 9, A 72 und A 93 sind nicht weit entfernt. Dies sind laut Bauministerium hervorragende Voraussetzungen für ein Güterverkehrszentrum.

Das GVZ stehe aber nicht nur für den Güterumschlag zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern, sondern führe darüber hinaus Verkehrsunternehmen, verkehrsergänzende Dienstleistungsbetriebe sowie logistikintensive Industrie- und Handelsbetriebe zusammen. Bereits heute bewegt sich die Umschlaganlage an der Leistungsgrenze. 60.000 bis 70.000 TEU (Twenty-foot Equivalent Unit; deutsch Standardcontainer) werden jährlich bewegt.

Ein besonderes Augenmerk liege auf Lärmschutzmaßnahmen. Der Planfeststellungsbeschluss sieht deshalb auch entsprechende Maßnahmen vor, beispielsweise eine hohe Lärmschutzwand und einen mobilen, aus Containern bestehenden Lärmschutz auf dem Gelände. Die Maßnahmen werden die Anwohner von Beginn an vor Baulärm schützen.


red

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