Nach gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr: Alkoholisierter Gleisläufer muss Geldauflage in Höhe von 800 Euro zahlen

Das Amtsgericht Augsburg erwirkte am Donnerstag (17. Mai 2018) bei einem 21-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg, der sich im September letzten Jahres alkoholisiert im Gleisbereich an der Münchner Hackerbrücke aufhielt, eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro. Dem Mann wurde ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen.


Am 30. September 2017 um kurz nach Mitternacht musste eine S-Bahn zwangsgebremst werden, weil sich „Personen im Gleis“ befanden. Mitarbeiter von DB Sicherheit und Beamte der Bundespolizei griffen im Gleisbereich vor dem Hauptbahnhof den damals 20-Jährigen auf, der eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 Promille aufwies. Vor dem Amtsgericht Augsburg konnte sich der heute 21-Jährige an Einzelheiten nach seinem Besuch auf dem Oktoberfest nicht mehr erinnern. Für sein Verhalten entschuldigte sich der reuige junge Mann, dem die ganze Angelegenheit, die vor Gericht erörtert wurde, peinlich war. In der S-Bahn, die durch eine Zwangsbremsung gestoppt werden musste, wurde glücklicherweise niemand verletzt. Die Streckensperrung dauerte rund 25 Minuten.

© Bahnblogstelle (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft erkannte bei dem Industrieelektriker kein jugendtypisches Verhalten und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 55 Euro (Gesamtstrafenforderung 2.750 EUR). Doch das Gericht hatte ein Einsehen und folgte der Argumentation der Jugendgerichtshilfe. Das Verfahren gegen den geständigen Sünder wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro zugunsten der Brücke e.V. Augsburg, eingestellt. Der Schwabe, von der Forderung der Staatsanwaltschaft sichtbar überrascht, nahm das Urteil postwendend an, womit es sofort rechtskräftig wurde. Ob auf den jungen Mann noch zivilrechtliche Forderungen der Deutschen Bahn AG zukommen ist nicht bekannt.

Für die Münchner Bundespolizei ist dieses Urteil – insbesondere verbunden mit der Forderung der Staatsanwaltschaft – einmal mehr ein Beleg dafür, dass „Gleisläufer“ für ihr Tun auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, teilt die Behörde mit. „Da sich zur Oktoberfestzeit gegen Mitternacht unter anderem auch zahlreiche, zum Teil stark alkoholisierte Personen in der zwangsgebremsten S-Bahn befanden, grenzte es fast an ein Wunder, dass niemand in der S-Bahn verletzt wurde“, so Bundespolizei-Sprecher Wolfgang Hauner.


red

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