Nach lebensgefährlicher Mitfahrt: Lokführer holt 21-Jährigen aus Kupplungsbereich seines Zuges

Laut einer Polizeimeldung informierten am Montag (4. Juni 2018) gegen 18:10 Uhr mehrere Zeugen die Bundespolizei über einen Mann, der sich im Kupplungsbereich außerhalb eines Regionalzuges auf der Fahrt von Ahrensburg nach Hamburg aufhielt.


Kurz nachdem die Meldung bei der Bundespolizei eingegangen war, wurde auch der 45-jährige Lokführer über den „blinden Passagier“ informiert. Er stoppte den Zug, bei dem es sich um den Regionalexpress (RE) 21327 handelte, im Bahnhof Hamburg-Tonndorf. Bei der Nachschau konnte der Lokführer einen 21-jährigen Mann im Kupplungsbereich zwischen dem Triebfahrzeug und dem ersten Personenwagen feststellen und sicher auf den Bahnsteig verbringen.

Eine zwischenzeitlich eingetroffene Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei überprüfte die Personalien des Betroffenen und belehrte den jungen Mann eingehend über sein lebensgefährliches Verhalten. Der deutsche Staatsangehörige äußerte sich nicht zum Sachverhalt.

Gegen den Mann wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet; nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde er mit einem Platzverweis vor Ort entlassen.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen: „Der Aufenthalt im Außenbereich von fahrenden Zügen ist verboten und lebensgefährlich; Regionalzüge auf der Bahnstrecke Ahrensburg-Hamburg können bis zu 140 km/h fahren“, sagt ein Polizeisprecher und ergänzt: „Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen und Zügen kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern oftmals auch Helfer und Reisende.“


red

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