Mehrere Unfälle mit Weidetieren im Gleisbereich – Bundespolizei verweist auf mögliche Haftbarkeit der Halter

Am Dienstag und Mittwoch kollidierten mehrere Züge auf unterschiedlichen Strecken mit Weidetieren im Gleisbereich. Die Bundespolizei appelliert daher an die Verantwortung der Tierhalter und verweist auf eine mögliche Haftbarkeit.


Einer Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Erfurt zufolge erfasste am Mittwochmorgen (6. Juni 2018) gegen 5:20 Uhr ein Zug der Erfurter Bahn eine Schafherde auf der Strecke zwischen Bad Berka und Hetschburg. Dabei wurden drei Tiere getötet. Bei dem Vorfall entstanden offenbar keine Schäden am Triebfahrzeug; Personen wurden nicht verletzt. Wie es zum Unfall kommen konnte, wird derzeit durch die Bundespolizei ermittelt. Insbesondere geht es dabei um die Frage, wie die Tiere auf die Gleise gelangen konnten.

Auch auf der Strecke zwischen Singen (Hohentwiel) und Engen kollidierte am Mittwochmorgen ein Zug der SBB Deutschland (Seehas) mit einer Schafherde (Bahnblogstelle berichtete bereits).

Weiterer Unfall am gestrigen Dienstagabend

Am Dienstag (5. Juni 2018) kollidierte nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 20 Uhr ein Regionalzug auf der Strecke Stendal – Magdeburg mit einem Rind. Der Zug war zu diesem Zeitpunkt im Bereich zwischen Demker und Tangerhütte unterwegs. Trotz eingeleiteter Schnellbremsung und der Abgabe von Warntönen des Triebfahrzeugführers erfasste die Regionalbahn das Tier. Das verunfallte Rind verendete noch vor Ort. In der Regionalbahn befanden sich 45 Reisende, von denen glücklicherweise keiner verletzt wurde. Die Fahrgäste wurden aus dem Zug evakuiert und konnten ihre Reise in den nachfolgenden Zügen fortsetzen. Die betroffene Regionalbahn wurde beschädigt, konnte dennoch in die Wagenwerkstatt nach Magdeburg-Buckau überführt werden.

Durch die Kollision erhielten insgesamt fünf Züge 64 Minuten Verspätung. Zudem fiel ein Zug komplett aus. Die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei ermittelten den Halter des Tieres.

Bundespolizei verweist auf Verantwortung der Halter

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die besonderen Pflichten der Halter von Weidetieren hin: „Verlassen Weidetiere unkontrolliert ihre Weidefläche, können von diesen große Gefahren ausgehen. Auf Straßen oder Schienen stellen die Tiere ein erhebliches Hindernis dar“, so ein Bundespolizeisprecher. „Halter von Weidetieren sind aus diesem Grund gehalten, den ordnungsgemäßen Verschluss der Tiere sicherzustellen und regelmäßig zu überprüfen.“

Im Falle der Kollision mit einem Zug drohen massive Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen. Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung des Zuges rechnen, wobei dann auch die Gesundheit der Insassen gefährdet ist. In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter des Tieres schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel oder Weide vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für Personenschäden, Sachschäden am Zug sowie Zugverspätungen haftbar gemacht werden, teilt die Bundespolizei mit. Hinzu kämen strafrechtliche Konsequenzen aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, für die sich der Halter verantworten müsste.


red

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