Aufgrund zunehmender Gewaltdelikte in Berlin: Bundespolizei erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

Für das kommende Wochenende hat die Berliner Bundespolizei ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an verschiedenen Bahnhöfen erlassen und wird die Einhaltung entsprechend kontrollieren.


Pro Werktag sind etwa 1,3 Millionen Menschen auf dem 327 km langen Streckennetz der S-Bahn unterwegs. Wie die Bundespolizei mitteilt, bewege sich die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Aufgrund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin für die Nächte Freitag/Samstag sowie Samstag/Sonntag eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt am 22. und 23. Juni 2018 jeweils von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Alexanderplatz sowie allen dazwischenliegenden Bahnhöfen (Lichtenberg – Nöldnerplatz – Ostkreuz – Warschauer Straße – Ostbahnhof – Jannowitzbrücke – Alexanderplatz).

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge auf den Bahnhöfen der betroffenen Strecke durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt. Dadurch soll die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist erforderlich, da es aktuell immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung gefährlicher Werkzeuge gekommen ist. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen werde durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.


red/BPol

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